Kaiserslautern – Überfahrhilfen und Bordsteinrampen im öffentlichen Verkehrsraum

Nicht genehmigte Überfahrhilfen sind zu entfernen
Im Stadtgebiet Kaiserslautern ist zunehmend festzustellen, dass Anliegerinnen und Anlieger Überfahrhilfen, Auffahrkeile oder Bordsteinrampen an Bordsteinkanten oder in Straßenrinnen vor ihren Grundstückszufahrten anbringen. Diese Konstruktionen, die häufig aus Holz, Metall oder Kunststoff bestehen, sollen ein bequemeres Zufahren ermöglichen. Das Anbringen solcher Rampen im öffentlichen Verkehrsraum ist jedoch nicht erlaubt.
Die genannten Hilfsmittel können die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, die Oberflächenentwässerung behindern und erschweren zudem die Arbeit der Straßenreinigung und des Winterdienstes. Besonders für Radfahrende stellen die Rampen eine potenzielle Gefahr dar, da die abrupten Höhenunterschiede oder unebenen Übergänge das Unfallrisiko erhöhen können – insbesondere bei schlechten Sichtverhältnissen oder widrigen Wetterbedingungen.
Das unerlaubte Auslegen oder Befestigen solcher Rampen stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß der Sondernutzungssatzung der Stadt Kaiserslautern dar. In Fällen, in denen die Rampen fest mit der Straße verbunden wurden (z. B. durch Verschrauben), kann dies zudem als Sachbeschädigung nach § 303 Strafgesetzbuch (StGB) gewertet werden.
Die Stadtbildpflege Kaiserslautern (SK) fordert daher alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger auf, nicht genehmigte Überfahrhilfen und Bordsteinrampen bis Ende Februar 2025 zu entfernen. Anschließend wird die SK direkt auf die Bürgerinnen und Bürger zugehen, die ihre nicht genehmigten Überfahrhilfen und Bordsteinrampen bis dahin noch nicht zurückgebaut haben.
Bordsteinabsenkungen können per E-Mail an koordinierungsstelle@kaiserslautern.debeantragt werden. Im Falle der Genehmigung kann die Herstellung eigenständig und unter Beachtung der Auflagen umgesetzt werden. Die Kosten trägt die Antragstellerin oder der Antragsteller.
Die SK dankt allen Bürgerinnen und Bürgern für ihre Kooperation und ihr Verständnis, um die Sicherheit des öffentlichen Straßenraums zu gewährleisten.
Foto (c): Stadtbildpflege Kaiserslautern
Aktuelle Beiträge
30. April 2025
30. April 2025
Events
Westpfalz-Gospel-Workshop 4.0 vom 2. bis 4. Mai 2025
2. Mai 2025 bis 4. Mai 2025
-Werbeanzeige-
-Werbeanzeige-
BUNT GEMISCHT
31. März 2025
23. Januar 2025
23. Januar 2025
26. Februar 2024
18. März 2021
29. Juli 2024
18. Januar 2025
15. März 2025
29. Januar 2021
12. Januar 2025
7. August 2023
21. Dezember 2024
13. April 2025
8. Februar 2025
1. September 2024
10. Mai 2024
29. Februar 2024
4. August 2023
16. Januar 2024
20. Januar 2025
9. Mai 2024
14. November 2024
6. Dezember 2024
23. März 2023
20. März 2025
4. Februar 2022
24. Juli 2024
8. April 2024
11. Februar 2021
6. Mai 2024
27. Februar 2025
14. September 2023
12. Juli 2023
14. August 2023
4. Mai 2022
14. April 2024