Kaiserslautern – Quartermaster: Stadt verzichtet auf Erstzugriffsrecht

Bebauungsplanverfahren zur städtebaulichen Entwicklung läuft
Die Stadt Kaiserslautern wird auf ihr Erstzugriffsrecht auf das Gelände der ehemaligen Quartermaster-Kaserne im Bereich Eselsfürth verzichten. Dies hat der Stadtrat mit einem Beschluss vom 11. März 2024 bestätigt. Eine entsprechende politisch legitimierte Verzichtserklärung hat die Stadt nun an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA), in deren Eigentum sich die Fläche befindet, gerichtet. Damit wird die BIMA in die Lage versetzt, die Entwicklung durch ein Markterkundungsverfahren mit dem Ziel einer zeitnahen Veräußerung des Areals gezielt voranzutreiben.
Zur Ausübung eines möglichen Erstzugriffsrechts auf die Fläche sieht die Stadt nicht zuletzt wegen der damit verbundenen finanziellen Verpflichtungen und Risiken keine Veranlassung. Die Stadt wird somit absehbar nicht als Verkäufer für die Vermarktung der Flächen direkt verantwortlich sein. Mit dem Bebauungsplan steuert die Stadt jedoch die städtebauliche Entwicklung im Plangebiet in allen wesentlichen Aspekten. Ziel des Bebauungsplanverfahrens, das Ende 2022 begann, ist es, die planungsrechtlichen Grundlagen für eine zivile gewerbliche Nutzung auf dem aufgegebenen Kasernenareal zu schaffen. Dadurch soll der Wirtschaftsstandort Kaiserslautern unter Nutzung einer der verbliebenden militärischen Konversionsflächen gestärkt werden. So werden die Erschließung, die Art und das Maß der Bebauung, die zulässige Bauweise sowie die Umweltbelange festgesetzt – mit dem Anspruch, möglichst attraktive Flächen für qualitativ hochwertige Unternehmensansiedlungen zu schaffen. Weitere Fixierungen wie beispielsweise die Erschließung können in einem Städtebaulichen Vertrag gesteuert werden.
Ein wichtiger Verfahrensschritt wurde mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden zum Bebauungsplan bereits erledigt. Ausgehend von den eingegangenen Stellungnahmen wird derzeit noch eine Verkehrsuntersuchung zur Klärung von Fragen des Anschlusses des Gebiets an die vorhandenen Verkehrsanlagen durchgeführt. Parallel wird der für das Bebauungsplanverfahren erforderliche Umweltbericht fertiggestellt. Nach Vorliegen aller Gutachten sollen die gewonnenen Erkenntnisse zügig in den Bebauungsplanentwurf einfließen und die weiteren Verfahrensschritte.
Stadt Kaiserslautern
Aktuelle Beiträge
4. September 2025
4. September 2025
4. September 2025
3. September 2025
Events
Mord mit Muttern | Marie-Luise Marjan
21. September 2025 - 18:00 Uhr bis 23:59 Uhr
BUNT GEMISCHT
7. August 2023
21. Juli 2025
8. März 2021
5. Mai 2025
17. Januar 2025
20. Februar 2025
1. Januar 2025
14. Dezember 2024
10. August 2023
24. August 2023
20. April 2021
9. Februar 2025
3. Februar 2025
26. Februar 2024
21. November 2021
29. November 2023
5. Juni 2025
13. August 2025
11. Dezember 2024
22. Januar 2025
5. Juli 2023
8. März 2025
18. Mai 2025
10. Mai 2023
16. Januar 2024
14. August 2023
11. Juni 2025
21. Juli 2023
8. September 2022
16. Januar 2025
15. März 2023
26. Juni 2020
12. Mai 2023
15. März 2021
6. April 2021
4. Juli 2023
6. November 2023