Kaiserslautern – Parkvergehen im öffentlichen Raum sind Sache der Stadt

Unberechtigte Schreiben von Dritten bitte an die Straßenverkehrsbehörde senden
Bußgeldbescheide bei Parkverstößen im öffentlichen Straßenraum kommen ausschließlich von der Stadt Kaiserslautern. Darauf weist die Straßenverkehrsbehörde aus gegebenem Anlass hin. Offenbar werden derzeit PKW-Besitzer, die auf öffentlichen Flächen parken, wegen vermeintlicher Vergehen von privaten Parkplatzunternehmen angeschrieben. Der in den Schreiben geäußerte Vorwurf liegt darin, dass durch das Parken im öffentlichen Raum angeblich ein Privatparkplatz blockiert worden sein soll und deswegen der Besitzer des Parkplatzes daran gehindert gewesen sein soll, seinen Parkplatz zu nutzen. Die Schreiben fordern den Fahrzeughalter zu einem außergerichtlichen Vergleich (Zahlung einer Geldsumme) auf. In den Schreiben wird regelmäßig damit gedroht, dass nach dem Verstreichenlassen der Vergleichsfrist die Sache an bereits bevollmächtigte Rechtsanwälte abgegeben werde.
Private Parkplatzunternehmen sind nicht berechtigt, Ansprüche für Parkvergehen auf öffentlichen Verkehrsflächen geltend zu machen. Wer von einem solchen Schreiben betroffen ist, wird gebeten, das Schreiben des privaten Parkraumbewirtschafters per E-Mail an strassenverkehrsbehoerde@kaiserslautern.de oder postalisch als Kopie an die Stadt Kaiserslautern – Referat Recht und Ordnung – Straßenverkehrsbehörde, Rathaus Nord, Gebäude B, Benzinoring 1, zu senden.
Sofern tatsächlich auf einem privaten Parkplatz geparkt wurde, kann der geltend gemachte Anspruch jedoch berechtigt sein und fällt dann nicht in den Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsbehörde. Diese Parkplätze sind entsprechend beschildert, sodass sie als Privatparkplätze erkennbar sind.
Stadt Kaiserslautern
Aktuelle Beiträge
15. Juni 2025
15. Juni 2025
15. Juni 2025
Events
Roeschwoog Unity Festival
5. Juli 2025
BUNT GEMISCHT
13. Januar 2025
13. Oktober 2023
29. Januar 2021
10. Februar 2025
14. August 2023
14. Mai 2024
8. Mai 2023
11. Dezember 2024
21. April 2024
12. Dezember 2024
12. April 2025
29. Juni 2023
20. März 2023
8. März 2025
1. Oktober 2021
3. Juli 2023
8. Januar 2025
27. April 2023
30. Juni 2023
30. Juni 2023
9. Januar 2024
1. August 2023
3. Mai 2024
2. Februar 2025
21. Mai 2024
12. Juli 2023
23. Dezember 2024
3. Mai 2025
22. Februar 2021
5. Januar 2025
19. Januar 2025
25. Januar 2025
31. März 2021
29. März 2023
3. Januar 2024
26. April 2025
9. März 2025
13. September 2022
18. November 2024
27. März 2023
14. August 2020