Kaiserslautern – Parkvergehen im öffentlichen Raum sind Sache der Stadt

Unberechtigte Schreiben von Dritten bitte an die Straßenverkehrsbehörde senden
Bußgeldbescheide bei Parkverstößen im öffentlichen Straßenraum kommen ausschließlich von der Stadt Kaiserslautern. Darauf weist die Straßenverkehrsbehörde aus gegebenem Anlass hin. Offenbar werden derzeit PKW-Besitzer, die auf öffentlichen Flächen parken, wegen vermeintlicher Vergehen von privaten Parkplatzunternehmen angeschrieben. Der in den Schreiben geäußerte Vorwurf liegt darin, dass durch das Parken im öffentlichen Raum angeblich ein Privatparkplatz blockiert worden sein soll und deswegen der Besitzer des Parkplatzes daran gehindert gewesen sein soll, seinen Parkplatz zu nutzen. Die Schreiben fordern den Fahrzeughalter zu einem außergerichtlichen Vergleich (Zahlung einer Geldsumme) auf. In den Schreiben wird regelmäßig damit gedroht, dass nach dem Verstreichenlassen der Vergleichsfrist die Sache an bereits bevollmächtigte Rechtsanwälte abgegeben werde.
Private Parkplatzunternehmen sind nicht berechtigt, Ansprüche für Parkvergehen auf öffentlichen Verkehrsflächen geltend zu machen. Wer von einem solchen Schreiben betroffen ist, wird gebeten, das Schreiben des privaten Parkraumbewirtschafters per E-Mail an strassenverkehrsbehoerde@kaiserslautern.de oder postalisch als Kopie an die Stadt Kaiserslautern – Referat Recht und Ordnung – Straßenverkehrsbehörde, Rathaus Nord, Gebäude B, Benzinoring 1, zu senden.
Sofern tatsächlich auf einem privaten Parkplatz geparkt wurde, kann der geltend gemachte Anspruch jedoch berechtigt sein und fällt dann nicht in den Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsbehörde. Diese Parkplätze sind entsprechend beschildert, sodass sie als Privatparkplätze erkennbar sind.
Stadt Kaiserslautern
Wetter in Kaiserslautern Stand 17:45 Uhr Bedeckt
Gefühlt 20°
Wind 5 km/h
Luftfeuchte 38 %
Wetterdaten: Open-Meteo.com
Aktuelle Beiträge
14. September 2026
14. September 2026
Events
The Audience Choir – Sing mit!
17. Oktober 2026 - 19:30 Uhr bis 21:30 Uhr
BUNT GEMISCHT
18. Mai 2025
3. November 2023
4. Juli 2023
29. November 2023
2. Dezember 2025
15. März 2026
22. Februar 2025
13. Mai 2025
14. Dezember 2024
29. Februar 2024
6. Juli 2025
1. Dezember 2025
29. November 2025
28. August 2023
23. April 2026
30. August 2026
28. November 2025
13. Juli 2021
31. Dezember 2024
14. März 2025
5. April 2023
23. Mai 2025
5. Mai 2020
18. Dezember 2023
2. Juli 2023
8. Mai 2023
14. Juni 2026
10. Juni 2024
18. Februar 2025
2. November 2025
26. Oktober 2025
30. Mai 2026
2. Januar 2026
8. November 2025
7. Juni 2026
15. Februar 2021
6. September 2026
1. Dezember 2020



