Kaiserslautern – Parkvergehen im öffentlichen Raum sind Sache der Stadt

Unberechtigte Schreiben von Dritten bitte an die Straßenverkehrsbehörde senden
Bußgeldbescheide bei Parkverstößen im öffentlichen Straßenraum kommen ausschließlich von der Stadt Kaiserslautern. Darauf weist die Straßenverkehrsbehörde aus gegebenem Anlass hin. Offenbar werden derzeit PKW-Besitzer, die auf öffentlichen Flächen parken, wegen vermeintlicher Vergehen von privaten Parkplatzunternehmen angeschrieben. Der in den Schreiben geäußerte Vorwurf liegt darin, dass durch das Parken im öffentlichen Raum angeblich ein Privatparkplatz blockiert worden sein soll und deswegen der Besitzer des Parkplatzes daran gehindert gewesen sein soll, seinen Parkplatz zu nutzen. Die Schreiben fordern den Fahrzeughalter zu einem außergerichtlichen Vergleich (Zahlung einer Geldsumme) auf. In den Schreiben wird regelmäßig damit gedroht, dass nach dem Verstreichenlassen der Vergleichsfrist die Sache an bereits bevollmächtigte Rechtsanwälte abgegeben werde.
Private Parkplatzunternehmen sind nicht berechtigt, Ansprüche für Parkvergehen auf öffentlichen Verkehrsflächen geltend zu machen. Wer von einem solchen Schreiben betroffen ist, wird gebeten, das Schreiben des privaten Parkraumbewirtschafters per E-Mail an strassenverkehrsbehoerde@kaiserslautern.de oder postalisch als Kopie an die Stadt Kaiserslautern – Referat Recht und Ordnung – Straßenverkehrsbehörde, Rathaus Nord, Gebäude B, Benzinoring 1, zu senden.
Sofern tatsächlich auf einem privaten Parkplatz geparkt wurde, kann der geltend gemachte Anspruch jedoch berechtigt sein und fällt dann nicht in den Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsbehörde. Diese Parkplätze sind entsprechend beschildert, sodass sie als Privatparkplätze erkennbar sind.
Stadt Kaiserslautern
Wetter in Kaiserslautern Stand 13:45 Uhr Bedeckt
Gefühlt 19°
Wind 3 km/h
Luftfeuchte 37 %
Wetterdaten: Open-Meteo.com
Aktuelle Beiträge
15. September 2026
15. September 2026
15. September 2026
15. September 2026
Events
Süße Klage – Pete Gusatvson
10. Oktober 2026 - 20:15 Uhr bis 22:15 Uhr
BUNT GEMISCHT
1. März 2024
25. Januar 2025
5. Januar 2025
14. Dezember 2025
22. Mai 2025
23. Dezember 2024
9. November 2025
18. Juli 2025
14. August 2024
27. März 2023
2. Dezember 2025
14. Juli 2023
6. April 2023
7. August 2023
19. April 2026
9. Juni 2025
27. Juli 2025
9. August 2023
11. Oktober 2024
27. Juli 2023
17. Januar 2024
25. Juni 2025
21. Dezember 2024
6. Juli 2023
31. März 2025
19. März 2024
17. Dezember 2025
8. Februar 2024
29. März 2023
6. November 2023
2. Dezember 2025
22. Juni 2021
26. September 2023
31. August 2023
21. Juni 2026
25. April 2023



