Kaiserslautern – Parkvergehen im öffentlichen Raum sind Sache der Stadt

Unberechtigte Schreiben von Dritten bitte an die Straßenverkehrsbehörde senden
Bußgeldbescheide bei Parkverstößen im öffentlichen Straßenraum kommen ausschließlich von der Stadt Kaiserslautern. Darauf weist die Straßenverkehrsbehörde aus gegebenem Anlass hin. Offenbar werden derzeit PKW-Besitzer, die auf öffentlichen Flächen parken, wegen vermeintlicher Vergehen von privaten Parkplatzunternehmen angeschrieben. Der in den Schreiben geäußerte Vorwurf liegt darin, dass durch das Parken im öffentlichen Raum angeblich ein Privatparkplatz blockiert worden sein soll und deswegen der Besitzer des Parkplatzes daran gehindert gewesen sein soll, seinen Parkplatz zu nutzen. Die Schreiben fordern den Fahrzeughalter zu einem außergerichtlichen Vergleich (Zahlung einer Geldsumme) auf. In den Schreiben wird regelmäßig damit gedroht, dass nach dem Verstreichenlassen der Vergleichsfrist die Sache an bereits bevollmächtigte Rechtsanwälte abgegeben werde.
Private Parkplatzunternehmen sind nicht berechtigt, Ansprüche für Parkvergehen auf öffentlichen Verkehrsflächen geltend zu machen. Wer von einem solchen Schreiben betroffen ist, wird gebeten, das Schreiben des privaten Parkraumbewirtschafters per E-Mail an strassenverkehrsbehoerde@kaiserslautern.de oder postalisch als Kopie an die Stadt Kaiserslautern – Referat Recht und Ordnung – Straßenverkehrsbehörde, Rathaus Nord, Gebäude B, Benzinoring 1, zu senden.
Sofern tatsächlich auf einem privaten Parkplatz geparkt wurde, kann der geltend gemachte Anspruch jedoch berechtigt sein und fällt dann nicht in den Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsbehörde. Diese Parkplätze sind entsprechend beschildert, sodass sie als Privatparkplätze erkennbar sind.
Stadt Kaiserslautern
Aktuelle Beiträge
1. Mai 2025
Events
Spaltengarten und Mauerblümchen – Foto-Ausstellung von Anna Coels in der Neustadter Stadtbücherei
14. April 2025 bis 3. Mai 2025
-Werbeanzeige-
-Werbeanzeige-
BUNT GEMISCHT
5. Mai 2020
13. Januar 2025
23. November 2023
12. April 2023
10. Dezember 2024
18. Juli 2023
23. Februar 2025
5. Juni 2023
4. Mai 2022
11. Dezember 2024
4. Juli 2023
14. Januar 2022
7. Mai 2024
17. Januar 2025
8. April 2021
27. Februar 2025
25. April 2023
15. März 2025
11. Juli 2023
18. April 2025
19. März 2024
9. August 2023
6. Mai 2024
30. Januar 2024
30. März 2025
21. April 2024
5. Juli 2023
9. März 2025
22. März 2021
16. Dezember 2023
6. April 2021
2. Juli 2021
31. Juli 2023
7. Juni 2024
1. März 2025