Kaiserslautern – Parkausweise: Ab 1. Juli Straßenverkehrsbehörde zuständig

Wer einen Bewohnerparkausweis oder Gewerbeparkausweis beantragen oder verlängern möchte, muss sich ab 1. Juli an die Straßenverkehrsbehörde wenden, nicht mehr wie bislang ans Bürgercenter.
Die Straßenverkehrsbehörde hat bereits Anfang des Jahres ein praktisches Merkblatt veröffentlicht, das die wichtigsten Fragen rund um das Thema Bewohnerparken abdeckt. Es beinhaltet grundlegende Infos zu Berechtigungen, Gebührenhöhe oder den Wegen der Beantragung, aber auch Detailinformationen etwa für den Fall eines Umzugs oder einer temporären, z.B. baustellenbedingten Sperrung des Parkplatzes.
Das Merkblatt ist digital auf www.kaiserslautern.deim Bereich „Leben, Wohnen, Umwelt“, Unterbereich „Verkehr und Mobilität“ sowie in gedruckter Form in den Rathäusern erhältlich.
Die Ausweise können online oder per E-Mail (bewohnerparkausweis@kaiserslautern.de) beantragt werden. Wer ins Rathaus kommen möchte (Rathaus Nord, Zimmer B 202) wird um vorherige telefonische Anmeldung unter 0631 3654683 gebeten.
Stadt Kaiserslautern
BUNT GEMISCHT
13. August 2024
29. November 2025
11. Juni 2025
28. Dezember 2025
5. Juli 2025
13. August 2023
24. April 2020
22. Dezember 2024
15. Juli 2023
5. Juli 2023
2. November 2025
22. Februar 2025
10. Juli 2023
25. Dezember 2025
15. April 2024
22. Januar 2021
25. Januar 2025
12. Februar 2021
23. Februar 2026
14. August 2020
23. Februar 2026
6. Juli 2023
2. März 2025
17. April 2023
9. Januar 2024
2. Juli 2023
20. März 2023
17. Januar 2025
27. März 2023
6. Dezember 2025
18. April 2026




