Kaiserslautern – Bewohnerparkgebühren einheitlich auf 200 Euro festgelegt

Autor/in: Pressestelle
Verwaltung stellt dem Stadtrat neue Gebührenordnung vor
Die Gebührenhöhe für einen Bewohnerparkausweis mit Gültigkeit von einem Jahr wird künftig einheitlich auf 200 Euro festgelegt. Die in der Stadtratssitzung im Juni vorgestellte und ursprünglich vorgesehene Staffelung nach der Größe des Fahrzeugs ist damit obsolet. Die neuerliche Änderung ist die Reaktion auf die Veröffentlichung der Begründung eines Urteils, in dem das Bundesverwaltungsgericht eine neue größenbasierte Regelung der Anwohnerparkgebühren der Stadt Freiburg beanstandete. Im Hinblick auf eine rechtssichere Gebührenordnung in Kaiserslautern hält die Verwaltung deshalb das Festhalten an der Staffelung nach Fahrzeuggrößen nicht mehr für zielführend.
Die Umstellung auf die neuen Gebühren soll nach Abschluss der erforderlichen Anpassungen bei der Antragstellung durch das Bürgercenter und nach Bekanntmachung der Gebührenordnung im Amtsblatt zum 1. Februar 2024 erfolgen.
Die Anhebung der Bewohnerparkgebühren ist Teil eines Maßnahmenpakets, das der Stadtrat in seiner Sondersitzung im Juni zur Verbesserung der Einnahmesituation der Stadt verabschiedet hatte. Das Gremium votierte damals für eine Erhöhung der Anwohnerparkgebühren sowie eine Anhebung der Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer.
Aktuelle Beiträge
26. Juli 2026
26. Juli 2026
25. Juli 2026
Events
3 TAGE INTENSIV-WORKSHOP | Stress- und Resilienztraining
14. August 2026 - 8:00 Uhr bis 16. August 2026 - 17:00 Uhr
BUNT GEMISCHT
6. Januar 2026
4. Januar 2024
12. Februar 2024
25. Oktober 2025
28. Dezember 2025
22. Dezember 2025
27. Januar 2025
18. Januar 2026
1. Mai 2025
22. März 2025
22. Juni 2020
10. Mai 2025
30. Mai 2026
18. September 2023
5. September 2023
14. Dezember 2025
21. November 2025
2. Dezember 2025
29. März 2025
4. November 2024
28. November 2025
2. November 2025
29. März 2023
6. April 2023
17. April 2024
9. Februar 2023
16. März 2021
18. Juni 2026





