Kaiserslautern – Bewohnerparkgebühren einheitlich auf 200 Euro festgelegt

Autor/in: Pressestelle
Verwaltung stellt dem Stadtrat neue Gebührenordnung vor
Die Gebührenhöhe für einen Bewohnerparkausweis mit Gültigkeit von einem Jahr wird künftig einheitlich auf 200 Euro festgelegt. Die in der Stadtratssitzung im Juni vorgestellte und ursprünglich vorgesehene Staffelung nach der Größe des Fahrzeugs ist damit obsolet. Die neuerliche Änderung ist die Reaktion auf die Veröffentlichung der Begründung eines Urteils, in dem das Bundesverwaltungsgericht eine neue größenbasierte Regelung der Anwohnerparkgebühren der Stadt Freiburg beanstandete. Im Hinblick auf eine rechtssichere Gebührenordnung in Kaiserslautern hält die Verwaltung deshalb das Festhalten an der Staffelung nach Fahrzeuggrößen nicht mehr für zielführend.
Die Umstellung auf die neuen Gebühren soll nach Abschluss der erforderlichen Anpassungen bei der Antragstellung durch das Bürgercenter und nach Bekanntmachung der Gebührenordnung im Amtsblatt zum 1. Februar 2024 erfolgen.
Die Anhebung der Bewohnerparkgebühren ist Teil eines Maßnahmenpakets, das der Stadtrat in seiner Sondersitzung im Juni zur Verbesserung der Einnahmesituation der Stadt verabschiedet hatte. Das Gremium votierte damals für eine Erhöhung der Anwohnerparkgebühren sowie eine Anhebung der Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer.
BUNT GEMISCHT
12. April 2025
2. Dezember 2025
14. Juni 2023
12. Juli 2022
7. Februar 2026
6. September 2025
17. Januar 2025
30. Oktober 2023
25. Juli 2023
26. April 2023
27. März 2023
13. April 2025
10. Mai 2025
18. Januar 2025
2. Dezember 2025
16. Dezember 2023
27. September 2025
20. April 2025
25. Januar 2021
2. September 2024
30. März 2023
21. Juni 2025
18. Juli 2023
4. Juli 2023
11. August 2023
25. Dezember 2025
20. Juli 2023
11. Oktober 2025
24. August 2025
1. Dezember 2025
4. Juli 2022
9. Mai 2024
14. August 2020
5. Juli 2025
27. November 2024
7. August 2023
19. Juli 2025
24. August 2023
20. Juli 2023
11. Mai 2025


