Kaiserslautern – Bewohnerparkgebühren einheitlich auf 200 Euro festgelegt

Autor/in: Pressestelle
Verwaltung stellt dem Stadtrat neue Gebührenordnung vor
Die Gebührenhöhe für einen Bewohnerparkausweis mit Gültigkeit von einem Jahr wird künftig einheitlich auf 200 Euro festgelegt. Die in der Stadtratssitzung im Juni vorgestellte und ursprünglich vorgesehene Staffelung nach der Größe des Fahrzeugs ist damit obsolet. Die neuerliche Änderung ist die Reaktion auf die Veröffentlichung der Begründung eines Urteils, in dem das Bundesverwaltungsgericht eine neue größenbasierte Regelung der Anwohnerparkgebühren der Stadt Freiburg beanstandete. Im Hinblick auf eine rechtssichere Gebührenordnung in Kaiserslautern hält die Verwaltung deshalb das Festhalten an der Staffelung nach Fahrzeuggrößen nicht mehr für zielführend.
Die Umstellung auf die neuen Gebühren soll nach Abschluss der erforderlichen Anpassungen bei der Antragstellung durch das Bürgercenter und nach Bekanntmachung der Gebührenordnung im Amtsblatt zum 1. Februar 2024 erfolgen.
Die Anhebung der Bewohnerparkgebühren ist Teil eines Maßnahmenpakets, das der Stadtrat in seiner Sondersitzung im Juni zur Verbesserung der Einnahmesituation der Stadt verabschiedet hatte. Das Gremium votierte damals für eine Erhöhung der Anwohnerparkgebühren sowie eine Anhebung der Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer.
BUNT GEMISCHT
6. Februar 2021
31. Dezember 2024
29. März 2023
15. April 2024
14. November 2024
10. Juli 2023
22. März 2025
23. Mai 2024
27. Mai 2021
17. Mai 2024
7. August 2023
23. Dezember 2025
21. November 2025
30. Oktober 2023
28. September 2025
24. August 2025
29. November 2025
6. April 2025
5. April 2023
12. Februar 2021
1. Juni 2025
12. April 2025
21. Februar 2026
2. Februar 2025
18. Mai 2025
1. August 2023
4. Januar 2024
21. April 2026
25. Juni 2025
18. November 2025
17. August 2025
1. Januar 2025
5. August 2024
14. September 2023
29. September 2025
13. Dezember 2025
24. Januar 2026
22. Januar 2025




