Kaiserslautern – Bewohnerparkgebühren einheitlich auf 200 Euro festgelegt

Autor/in: Pressestelle
Verwaltung stellt dem Stadtrat neue Gebührenordnung vor
Die Gebührenhöhe für einen Bewohnerparkausweis mit Gültigkeit von einem Jahr wird künftig einheitlich auf 200 Euro festgelegt. Die in der Stadtratssitzung im Juni vorgestellte und ursprünglich vorgesehene Staffelung nach der Größe des Fahrzeugs ist damit obsolet. Die neuerliche Änderung ist die Reaktion auf die Veröffentlichung der Begründung eines Urteils, in dem das Bundesverwaltungsgericht eine neue größenbasierte Regelung der Anwohnerparkgebühren der Stadt Freiburg beanstandete. Im Hinblick auf eine rechtssichere Gebührenordnung in Kaiserslautern hält die Verwaltung deshalb das Festhalten an der Staffelung nach Fahrzeuggrößen nicht mehr für zielführend.
Die Umstellung auf die neuen Gebühren soll nach Abschluss der erforderlichen Anpassungen bei der Antragstellung durch das Bürgercenter und nach Bekanntmachung der Gebührenordnung im Amtsblatt zum 1. Februar 2024 erfolgen.
Die Anhebung der Bewohnerparkgebühren ist Teil eines Maßnahmenpakets, das der Stadtrat in seiner Sondersitzung im Juni zur Verbesserung der Einnahmesituation der Stadt verabschiedet hatte. Das Gremium votierte damals für eine Erhöhung der Anwohnerparkgebühren sowie eine Anhebung der Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer.
Aktuelle Beiträge
7. Juni 2026
6. Juni 2026
Events
Lisa Marie Weber- AUF DEM ALTSTADTFEST IN KAISERSLAUTERN!
5. Juli 2026 - 12:30 Uhr bis 14:00 Uhr
BUNT GEMISCHT
27. November 2023
26. Mai 2023
3. Februar 2025
19. April 2026
18. Juli 2023
10. März 2025
8. Februar 2024
27. Juli 2025
31. Juli 2023
2. Dezember 2025
29. März 2023
2. Juli 2025
1. März 2025
11. August 2023
28. November 2025
15. Juni 2025
16. Januar 2024
24. Dezember 2024
21. Juni 2025
17. August 2025
21. März 2026
2. Dezember 2025
30. März 2023
14. August 2024
3. April 2023
6. Mai 2024
25. Juli 2023
18. Juli 2023
26. Dezember 2025
29. November 2025
1. Januar 2025
7. Juni 2025
3. Februar 2026



