Gesetz für die „Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ seit 01. Januar 2024 in Kraft

Die Fermwärmenetze wachsen … © Andy C. / © Shutterstock
Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze wurde am 17. November 2023 vom Deutschen Bundestag beschlossen und tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft. Mit dem Gesetz werden die Grundlagen für die Einführung einer verbindlichen und flächendeckenden Wärmeplanung in Deutschland geschaffen. Damit soll die Wärmeversorgung auf Treibhausgasneutralität umgestellt werden, um zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung bis 2045 beizutragen.
Die Erstellung von Wärmeplänen
wird Pflicht für die Kommunen
Das Gesetz verpflichtet die Länder sicherzustellen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet bis zum 30.06.2026 für Gemeindegebiete mit über 100.000 Einwohnern bzw. bis zum 30.06.2028 für Gemeindegebiete mit weniger als 100.000 Einwohnern Wärmepläne erstellt werden.
Die Länder können diese Verpflichtung auf die Gemeinden oder eine andere planungsverantwortliche Stelle übertragen. Die Pflicht zur Wärmeplanung ist in einigen Ländern bereits Gegenstand landesgesetzlicher Regelungen. Bereits bestehende Wärmepläne werden durch das Bundesgesetz anerkannt und müssen erst im Rahmen der Fortschreibung die bundesrechtlichen Regelungen erfüllen.
Alles fängt mit einer Bestandanalyse an
Ausgangspunkt der Wärmeplanung ist eine Bestands- und Potenzialanalyse der lokalen Gegebenheiten, auf deren Basis ein Zielszenario, die Einteilung in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete und eine Umsetzungsstrategie hin zu einer kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten sowie klimaneutralen Wärmeversorgung erstellt wird. Die Wärmeplanung ist technologieoffen, d.h. sie ermöglicht eine zentrale Versorgung mittels Fernwärme oder klimaneutraler Gase, sowie eine dezentrale Wärmeversorgung, die beispielsweise mittels Wärmepumpe erfolgen kann.
Für die Erstellung der Wärmepläne werden nur bereits vorhandene Daten genutzt, die vorrangig aus öffentlich zugänglichen Registern und Datenbanken sowie bei den energiewirtschaftlichen Marktakteuren erhoben werden.
Bis 2030 soll die Hälfte der Wärmeerzeugung
klimaneutral arbeiten
Neben der Wärmeplanungspflicht legt das Gesetz das Ziel fest, bis zum Jahr 2030 im bundesweiten Mittel die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral zu erzeugen. Hiermit korrespondiert die Vorgabe, jedes Wärmenetz bis 2030 zu einem Anteil von 30 Prozent und bis 2040 mit einem Anteil von 80 Prozent mit Wärme aus erneuerbaren Energien oder aus unvermeidbarer Abwärme zu speisen.
Ergänzend zum Wärmeplanungsgesetz erfolgen Änderungen des Baugesetzbuchs, die die bauplanungsrechtliche Umsetzung der Wärmeplanung unterstützen, sowie eine Anpassung im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung.
Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) / „https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/Webs/BMWSB/DE/kommunale-waermeplanung.html„
Aktuelle Beiträge
6. November 2025
6. November 2025
Events
Black and White Party am 22.11.25 in Sippersfeld
22. November 2025 - 19:00 Uhr bis 23:00 Uhr
-Werbeanzeige-
-Werbeanzeige-
BUNT GEMISCHT
6. April 2023
26. Oktober 2025
6. April 2021
10. November 2025
9. Juni 2025
27. September 2024
3. Januar 2025
1. Januar 2025
18. Dezember 2024
16. März 2025
13. Juli 2025
25. Januar 2025
27. Februar 2025
12. April 2023
20. Oktober 2023
13. April 2025
25. August 2025
16. Oktober 2023
26. März 2025
28. September 2025
31. Dezember 2024
17. April 2023
12. Februar 2024
30. März 2023
22. Februar 2025
14. Juli 2023
11. Januar 2025
6. Juli 2025
6. April 2021
11. November 2024
24. Juli 2023
30. Mai 2023
9. Juni 2020
30. Oktober 2023
11. August 2023
17. November 2023
26. Juli 2023
31. Januar 2022
4. April 2020
11. April 2023
