Weniger Stress trotz Kita-Grippe: Entlastung für berufstätige Eltern auch im Jahr 2023

txn. Die Anzahl der möglichen Freistellungstage bezieht sich jeweils auf ein Kalenderjahr und gilt nur für Kinder unter zwölf Jahren.- txn-Foto: fizkes/AdobeStock/Randstad
txn. Geschlossene Schulen und Kindergärten, Isolation schon beim kleinsten Anzeichen von Husten oder Halskratzen: Die Pandemie hat viele berufstätige Eltern vor logistische Herausforderungen gestellt. Vor allem in größeren Familien, in denen die berüchtigten Kita-Keime oft gleich bei mehreren Kindern Einzug halten, lassen sich Betreuungsengpässe nur schwer mit einem geregelten Arbeitsalltag vereinen. 2021 beschloss die Bundesregierung deshalb, gestresste Eltern zu entlasten – und die bestehenden Sonderregelungen gelten auch noch im Jahr 2023.
Bereits vor Beginn der Pandemie stellten zwei Gesetzesparagrafen sicher, dass Berufstätige Anspruch auf eine Freistellung und Ausgleichszahlungen haben, wenn ihr Nachwuchs aus gesundheitlichen Gründen das Bett hütet. Seit 2021 beträgt die Anzahl an zulässigen Kinderkrankentagen für jedes Elternteil nun 30 Tage im Jahr pro Kind, bzw. 60 Tage für Alleinerziehende. Unabhängig von der Anzahl an Kindern gilt für alle Familien derzeit eine jährliche Obergrenze von 130 Tagen. Bis Anfang April 2023 herrschen außerdem erweiterte Rahmenbedingungen: Sind beispielsweise Schule und Kindergarten geschlossen, können Familien auch einen Antrag stellen, wenn die Kinder gesund sind.
„Begrüßenswert ist, dass Eltern, die im Homeoffice arbeiten, ebenfalls Ansprüche geltend machen können“ so Petra Timm, Pressesprecherin des Personaldienstleisters Randstad Deutschland. „Denn auch für sie steigt natürlich die Belastung, wenn die gewohnten Betreuungsangebote wegfallen.“
Aktuelle Beiträge
11. November 2025
Events
Farbenpracht und Sinnlichkeit Sinfoniekonzert in der Fruchthalle
14. November 2025 - 19:30 Uhr bis 23:59 Uhr
-Werbeanzeige-
-Werbeanzeige-
BUNT GEMISCHT
17. April 2023
21. März 2023
27. März 2023
30. September 2024
15. Juni 2025
16. August 2025
6. Februar 2021
17. April 2023
18. Februar 2025
27. März 2023
22. Januar 2024
25. Januar 2025
6. November 2021
15. Januar 2024
24. Juli 2025
13. Juli 2023
14. Januar 2022
15. Dezember 2024
19. Juli 2025
11. August 2025
5. Mai 2025
5. April 2023
8. Mai 2023
2. Februar 2025
24. Mai 2023
3. Juli 2023
31. Dezember 2024
31. Dezember 2024
9. August 2023
20. September 2025
30. März 2025
11. Juni 2025
21. Dezember 2024
25. Juli 2023
5. Oktober 2025
17. August 2023
5. April 2023
13. April 2021
3. Mai 2024
