Pirmasens – Vor dem Sommerurlaub: Reisedokumente rechtzeitig beantragen

Am 7. Juli 2025 beginnen die Sommerferien in Rheinland-Pfalz und damit die Reisezeit. Die Stadtverwaltung Pirmasens erinnert daran, Personalausweise und Reisepässe auf ihre Gültigkeit hin zu überprüfen und bei Bedarf rechtzeitig zu beantragen.
Vor den Sommerferien sind die Termine im Bürger-Service-Center erfahrungsgemäß sehr begehrt. Wer einen Urlaub plant oder bereits gebucht hat, sollte seine Ausweisdokumente kontrollieren, um sicherzustellen, dass sie noch gültig sind.
„Ein neuer Personalausweis hat bei der Bundesdruckerei derzeit eine Bearbeitungs- und Lieferzeit von rund drei Wochen ab dem Zeitpunkt der Antragstellung“, erläutert Dirk Hüther, Hauptsachbearbeiter im Bürger-Service-Center. Reisepässe dauern aktuell bis zu sechs Wochen. Deutlich schneller geht es beim Express-Verfahren, hier ist mit einer Lieferung innerhalb von fünf Werktagen zu rechnen – allerdings werden zusätzliche Express-Kosten von 32 Euro fällig.
Der Kinderreisepass wurde zu Jahresbeginn 2024 abgeschafft.
Vor Vollendung des 12. Lebensjahres kann grundsätzlich nur noch ein biometrischer Reisepass oder ein Personalausweis beantragt werden.
Zur Beantragung der oben genannten Ausweisdokumente müssen die Antragsteller – auch minderjährige Kinder, ab dem 6. Lebensjahr, – grundsätzlich persönlich im Bürger-Service-Center am Exerzierplatz vorsprechen. Für die Beantragung eines Personalausweises oder eines Reisepasses ist die Vorlage eines bereits ausgestellten Dokumentes beziehungsweise bei der Erstausstellung die Vorlage der Geburtsurkunde erforderlich. Außerdem wird ein aktuelles biometrisches Lichtbild benötigt.
Informationen zu den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige sind für alle Länder auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) einzusehen.
Die Gebühr für den Personalausweis beträgt bei Personen bis zum 23. Lebensjahr 22,80 Euro und bei Personen ab dem vollendeten 24. Lebensjahr 37 Euro. Für die Ausstellung eines Reisepasses wird bei Personen bis zum 23. Lebensjahr eine Gebühr von 37,50 Euro und ab dem 24. Lebensjahr von 70 Euro erhoben.
Seit dem 1. Mai 2025 dürfen nur noch digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente genutzt werden. Aufgrund technischer Schwierigkeiten bei der Einführung des Systems gilt bis zum 31. Juli 2025 eine Übergangsfrist. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen die betroffenen Behörden auch noch ausgedruckte und selbst mitgebrachte Passbilder für Personalausweis- und Passanträge verwenden.
Biometrische Lichtbilder können in einem Fotostudio angefertigt werden, das über einen gesicherten Cloud-Zugang zur Behörde verfügt. Eine Liste bereits angebundener Fotostudios ist im Internet abrufbar: www.alfo-passbild.com .
Ausführliche Informationen rund um das Thema finden Interessierte im Internet unter www.pirmasens.de/bsc .
Derzeit können Termine im Bürger-Service-Center noch kurzfristig, häufig sogar schon für den nächsten Tag, online vereinbart werden (https://terminvergabe.stadt-pirmasens.de/). Telefonisch stehen die Mitarbeiter unter der zentralen Rufnummer 06331/842911 zur Verfügung.
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