LKA-RP – So schützen Sie sich vor Schockanrufen mit Künstlicher Intelligenz

Immer wieder versuchen Betrüger mit sogenannten Schockanrufen an Geld oder Wertsachen der Angerufenen zu erlangen. Sie täuschen am Telefon eine Notsituation vor, die angeblich schnelles Handeln erfordert. So wollen sie die mit der Situation überforderten Angerufenen dazu bringen, Geld zu überweisen oder Bargeld und Wertsachen an sie zu übergeben. Die Anrufer geben sich meist als verwandte Person oder als ein mit dem Vorgang betrauter Polizeibeamter aus.
Das Landeskriminalamt (LKA) und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz machen darauf aufmerksam, dass sich die Kriminellen beim Telefonbetrug auch die Möglichkeiten Künstlicher Intelligenz (KI) zunutze machen könnten. Die Betrüger haben durch die Nutzung von KI die Option Stimmen nachzustellen, die täuschend echt nach den angeblichen Verwandten klingen. Das soll die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass die Angerufenen tatsächlich glauben, eine ihnen nahestehende Person am Telefon zu haben, die dringend Hilfe braucht und Geld benötigt. Den Betrug zu erkennen wird für die Angerufenen umso schwieriger. Die Stimmen nachahmen könnten die Täter zum Beispiel mit Audioaufnahmen aus sozialen Medien, beispielsweise durch das Sprechen einer Person in einem Video.
Wie kann man sich vor den Betrügern schützen? Das LKA und die Verbraucherzentrale geben folgende Tipps:
– Seien Sie misstrauisch. Bestehen Zweifel an der Echtheit eines Anrufs, sollte das Gespräch beendet werden.
– Rufen sie die vermeintlich anrufende Person unter der Ihnen bekannten Nummer zurück.
– Stellen Sie Fragen, deren Antwort nur die echte Person kennen kann.
– Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen an Unbekannte.
– Erstatten Sie Anzeige, wenn Sie Opfer von Betrügern geworden sind.
– Gehen Sie möglichst sparsam mit persönlichen Informationen in sozialen Netzwerken um.
Weitere Informationen zu Betrug mit Schockanrufen finden Sie auf: https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/telefonbetrug-durch-schockanrufe/
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz | Pressestelle
BUNT GEMISCHT
24. Dezember 2025
20. Dezember 2025
14. September 2023
29. Mai 2025
5. Oktober 2025
20. April 2025
24. Juli 2023
28. November 2025
15. Juni 2025
21. Juli 2025
3. März 2025
1. Februar 2025
16. Januar 2024
23. November 2023
14. August 2023
12. Oktober 2025
21. Juni 2023
17. April 2024
2. Dezember 2025
23. November 2023
18. November 2025
9. März 2025
28. August 2023
4. Juli 2023
25. Oktober 2025
8. Juni 2025
20. Juli 2023
17. November 2023
6. April 2023
1. Dezember 2025
31. Juli 2023
12. Juli 2025
1. Juni 2021
7. August 2023
18. Juli 2025
5. August 2024
26. Oktober 2025
1. März 2025
24. Februar 2024
21. November 2025
6. September 2025
15. März 2023



