Zweibrücken – Informationen zum Grundsicherungsgeld

Einführung Grundsicherung zum 01.07.2026

Mit Einführung des 13.SGB II-Änderungsgesetzes zum 01.07.2027 wurde das bisherige Bürgergeld durch das neue Grundsicherungsgeld ersetzt.

Mit dem Gesetz wird

  • die Vermittlung gestärkt
  • können Menschen gezielter unterstützt werden
  • erhalten Jobcenter mehr Möglichkeiten, Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu fördern

Weitere detailliertere Informationen können Sie über nachfolgenden Link finden: FAQ Grundsicherungsgeld

Wichtig:

Anlässlich der Einführung des Grundsicherungsgeldes muss kein Neuantrag gestellt werden. Endet jedoch eine laufende Bewilligung ist – wie bisher – ein Weiterbewilligungsantrag zu stellen.

Diesen sollten Sie für eine beschleunigte Bearbeitung bevorzugt online stellen. HIER finden Sie die Anmeldung bzw. Registrierung.

Quelle: Stadt Zweibrücken | Foto: Schuster, Julian

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