Zweibrücken – Ab 5. Oktober 2025: Pflicht zur Empfängerüberprüfung bei Überweisungen

Ab 5. Oktober 2025 tritt eine gesetzliche Neuerung im Zahlungsverkehr in Kraft: Bei Überweisungen, Echtzeitüberweisungen sowie Sammel- und Daueraufträge und Terminüberweisungen gleichen Banken künftig automatisch den angegebenen Empfängernamen mit der IBAN ab. Diese sogenannte Empfängerprüfung soll fehlerhafte Aufträge und Betrugsversuche eindämmen und für mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr sorgen.
Wichtig für Zahlungen an die Stadt:
Bitte verwenden Sie zukünftig bei allen Überweisungen als Empfängername ausschließlich:
„Stadt Zweibrücken“.
Abweichende Schreibweisen (z. B. „Stadtverwaltung Zweibrücken“, „Stadtkasse Zweibrücken“ oder Abkürzungen) können zu Verzögerungen oder Rückweisungen führen.
Bitte passen Sie auch Ihre Überweisungsvorlagen im Online-Banking und bestehende Daueraufträge entsprechend an.
Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Vereine o.ä.:
- Bürgerinnen und Bürger: Achten Sie bei Zahlungen an die Stadt beim Zahlungsempfänger auf die exakte Schreibweise.
- Unternehmen & Vereine: Prüfen Sie eigene Rechnungen, Systeme und QR-Codes auf Ihren korrekten Empfängernamen.
Stadt Zweibrücken
Aktuelle Beiträge
21. Juli 2026
20. Juli 2026
Events
Villenrundfahrt Busfahrt durch Zweibrücken
27. September 2026 - 15:00 Uhr bis 16:30 Uhr
BUNT GEMISCHT
15. März 2023
21. Juli 2023
28. Juni 2025
10. August 2025
21. März 2026
17. Dezember 2025
29. September 2025
14. Dezember 2023
16. November 2025
12. Mai 2023
2. Oktober 2025
1. März 2026
11. Dezember 2024
4. Juli 2023
17. Juli 2023
6. September 2025
25. Juli 2023
13. August 2024
15. März 2023
9. Mai 2025
10. August 2025
11. April 2026
8. Februar 2024
22. Dezember 2025
31. Juli 2023
5. April 2023
27. Juli 2025
3. Oktober 2025
7. September 2023
18. Juli 2023
20. November 2023
17. Januar 2025




