Speyer – Zweckentfremdungssatzung: Datenerhebung startet

Seit dem 23. Juni 2025 erhalten Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnraum in Speyer ein Schreiben der Stadtverwaltung mit der Aufforderung zur Übermittlung bestimmter Daten gemäß § 10 Absatz 1 der Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (Zweckentfremdungssatzung – ZES).
Diese Satzung wurde am 22. Juli 2022 erlassen, um dem anhaltenden Bevölkerungswachstum in Speyer und dem damit steigenden Bedarf an Wohnraum wirksam zu begegnen. Derzeit leben mehr als 51.000 Menschen in der Stadt.
Die Zweckentfremdungssatzung dient dem Ziel, bestehenden Wohnraum zu erhalten und eine zweckwidrige Nutzung, etwa durch Leerstand oder die Umwandlung in Gewerberäume, zu verhindern. Jede von der vorgesehenen Wohnnutzung abweichende Verwendung ist daher meldepflichtig und bedarf einer Genehmigung gemäß § 3 ZES. Die nun angelaufene Datenerhebung ist ein zentraler Schritt zur Umsetzung der Satzung. Alle Eigentümerinnen und Eigentümer sind verpflichtet, die in § 10 Absatz 1 genannten Angaben zu ihrem Wohnraum zu melden. Die Übermittlung dieser Daten muss spätestens bis zum 31. Juli 2025 erfolgen.
Die Meldung kann bequem online über das Meldeportal erfolgen. Der entsprechende QR-Code ist dem postalischen Schreiben beigefügt, zudem ist die Online-Übermittlung direkt über die Internetseite der Stadt Speyer möglich. Alternativ steht ein Papierformular zur Verfügung, das ebenfalls online heruntergeladen oder während der Öffnungszeiten in den Bürgerbüros in der Maximilianstraße 93 sowie in der Industriestraße 23 abgeholt werden kann.
Sollte festgestellt werden, dass Wohnraum leersteht oder zweckentfremdet genutzt wird, nimmt die Stadtverwaltung Kontakt mit den jeweiligen Eigentümerinnen oder Eigentümern auf, um das weitere Vorgehen zu klären. Sofern eine dauerhafte Zweckentfremdung vorliegt, wird ein formelles Prüf- und Genehmigungsverfahren eingeleitet.
Die Stadt weist darauf hin, dass bei unterlassener, unvollständiger oder falscher Auskunftserteilung eine Geldbuße von bis zu 5.000 Euro gemäß § 13 Absatz 2 ZES erteilt werden kann. Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Zweckentfremdung ohne Genehmigung sieht die Satzung sogar Bußgelder von bis zu 50.000 Euro (§ 13 Absatz 1 ZES) vor.
Die Stadt Speyer bittet alle Eigentümerinnen und Eigentümer um fristgerechte Mitwirkung. Nur so kann der Wohnungsmarkt langfristig gesichert und der Zweck der Satzung erfüllt werden.
Für Rückfragen oder Unterstützung bei der Meldung steht die Abteilung Bauaufsicht und Denkmalpflege zur Verfügung. Erreichbar ist sie unter der E-Mail-Adresse zweckentfremdung@stadt-speyer.de oder telefonisch unter 06232 14-2459.
Alle Informationen sowie die Zweckentfremdungssatzung und das Meldeportal sind unter www.speyer.de/zweckentfremdung abrufbar.
Stadt Speyer
Aktuelle Beiträge
11. August 2025
Events
Wein- und Kelterfest in Zeiskam
27. September 2025 bis 29. September 2025
BUNT GEMISCHT
7. August 2023
26. Juli 2025
20. November 2024
23. Januar 2025
28. Juni 2025
27. November 2024
11. April 2023
1. März 2024
10. Juli 2023
15. März 2023
7. Juni 2025
24. Juli 2025
30. März 2023
10. August 2025
11. September 2024
21. März 2023
9. Mai 2024
14. August 2023
29. Mai 2025
14. September 2023
20. Februar 2025
4. Juli 2023
17. Januar 2025
21. Juli 2025
28. Dezember 2023
28. August 2023
2. August 2023
31. Juli 2023
18. Juli 2023
18. Juli 2023
26. Juli 2025