Pirmasens – Grillen verboten: Stadt und Polizei kontrollieren am Eisweiher

In den nächsten Tagen bleibt es im Südwesten sonnig und heiß, prognostizieren die Wetterfrösche.
Damit verbunden ist die Brandgefahr für ausgetrocknete Wälder und Wiesen. Vor diesem Hintergrund weist die Stadtverwaltung auf die weiterhin bestehende Allgemeinverfügung hin.
Demnach ist das Hantieren mit offenem Feuer in Pirmasens außerhalb bebauter Ortssteile aktuell verboten. Dies umfasst explizit auch sämtliche öffentliche Grillstellen in ausgewiesenen Zonen. Insbesondere im Bereich des Freizeitgeländes am Eisweiher wird leider immer noch festgestellt, dass Personen dort verbotswidrig grillen. Zum Teil wird morgens noch Glut an den Feuerstellen vorgefunden. Die Stadtverwaltung appelliert noch einmal ausdrücklich, sich an das Verbot zu halten. Das Picknicken ist dort grundsätzlich weiterhin gestattet.
Der Vollzugsdienst des Ordnungsamtes und die Polizei Pirmasens kontrollieren die Flächen regelmäßig und haben bereits zehn Verstöße festgestellt.
Auch die Friedhofsverwaltung appelliert nochmals eindringlich an die Besucher auf Grabkerzen sowie LED-Lichter zu verzichten. Bei Nichteinhaltung behalten sich die Mitarbeiter vor, die Grablichter abzuräumen. Die Maßnahme diene dem vorbeugenden Brandschutz. Das Garten- und Friedhofsamt bittet um Verständnis und darum, auf alternative Formen des Gedenkens zurückzugreifen.
Hintergrund: Am 23. Juni 2026 hat die Stadt Pirmasens aufgrund der anhaltenden Hitze und großen Trockenheit eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Hantieren mit offenem Feuer außerhalb bebauter Ortsteile verbietet.
Es geht dabei vor allem um Grill- und Lagerfeuer. Das Verbot umfasst auch die Nutzung von holz- und kohlebetriebenen Grills sowie Camping- und Gasgrills. Es verbietet auch die Nutzung von ausgewiesenen Grillplätzen in öffentlichen Parkanlagen und im Außenbereich. Verboten ist ausdrücklich auch das Anzünden von Fackeln, Kerzen, darunter fallen auch Grablichter, oder ähnlichen Gegenständen wie z.B. Shishas. Ebenso ist das Abbrennen privater Feuerwerke untersagt.
Von der Verbotsregelung ausdrücklich nicht betroffen sind befestigte Feuerstellen auf privaten Grundstücken innerhalb der baulichen Ortslage. Bei Nutzung diese Feuerstellen rät die Stadtverwaltung jedoch dringend, entsprechende Löschmittel in unmittelbarer Nähe der Feuerstelle bereitzustellen.
Die Allgemeinverfügung gilt bis auf Weiteres. Über eine Aufhebung entscheidet die Stadtverwaltung Pirmasens entsprechend der weiteren Wetterentwicklung.
Quelle: Stadt Pirmasens | Foto: Engelmann-Promotion (Canva)
BUNT GEMISCHT
27. Februar 2026
1. August 2025
14. Juli 2021
2. März 2025
26. November 2025
22. März 2025
7. August 2023
1. März 2025
25. Juni 2026
11. Dezember 2024
20. Juli 2023
18. Februar 2026
11. August 2025
23. Juni 2026
24. März 2025
29. November 2025
13. Oktober 2023
27. Februar 2025
1. Februar 2026
21. März 2026
2. August 2023
14. März 2026
1. März 2026
8. Februar 2024
26. August 2023
10. Juli 2021
13. September 2025
9. Februar 2026
15. März 2023
13. Oktober 2023
21. Februar 2026
27. September 2025
25. April 2026
19. Oktober 2025


