Neustadt /Wstr. – Vogelgrippe: Stallpflicht verlängert

Die wegen der Aviären Influenza (Vogelgrippe) geltende Stallpflicht in Neustadt an der Weinstraße wurde per Allgemeinverfügung bis Montag, 15. Dezember, verlängert. Das hat das Veterinäramt der Kreisverwaltung Bad Dürkheim – das auch für Neustadt zuständig ist – mitgeteilt.
Hintergrund der Maßnahme sind drei bestätigte Fälle im Landkreis sowie ein neuer Verdachtsfall in Obrigheim. In Neustadt gibt es bislang keinen bekannten Vogelgrippe-Fall. Dies bedeutet aber keine Entwarnung!
Es ist weiterhin von einem Seuchengeschehen mit hohem Ansteckungsrisiko durch Wildtiere auszugehen. Daher bleibt die Stallpflicht für alle Geflügelhaltungen im Landkreis Bad Dürkheim und in der Stadt Neustadt an der Weinstraße zum Schutz der gehaltenen Tiere notwendig, teilt die Kreisverwaltung Bad Dürkheim mit.
Die Allgemeinverfügung ist abrufbar unter:
www.kreis-bad-duerkheim.de/aktuelles/bekanntmachungen/oeffentliche-bekanntmachungen
Ausbreitung eindämmen – Lage weiter angespannt
Auch wenn Neustadt aktuell nicht betroffen ist, beobachten die Veterinärbehörden die Lage aufmerksam. Das Veterinäramt des Landkreises Bad Dürkheim steht in Austausch mit den Landes- und Bundesinstituten, um geeignete Maßnahmen umzusetzen.
Hintergrund: Was ist die Vogelgrippe?
Die Vogelgrippe ist eine durch Viren ausgelöste, häufig tödlich verlaufende Erkrankung bei Wild- und Hausvögeln. Übertragen wird das Virus durch direkten Kontakt oder über verunreinigte Gegenstände, Futter, Fahrzeuge oder Kleidung.
Die Inkubationszeit liegt zwischen wenigen Stunden und mehreren Tagen. Symptome reichen von Schwäche und Atemproblemen bis zu hoher Sterblichkeit.
Für Menschen besteht nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts (RKI) kein erhöhtes Risiko, solange kein direkter Kontakt zu infizierten Tieren oder deren Ausscheidungen besteht. Tote oder kranke Wildvögel sollten grundsätzlich nicht berührt werden.
Empfehlungen für Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter
Zur Stallpflicht gehört:
- Kontakt zu Wildvögeln verhindern: Ausläufe abdecken, Futter und Wasser nur in geschützten Bereichen anbieten.
- Stallhygiene: Hände waschen, saubere Stallkleidung nutzen, Straßenkleidung getrennt lagern.
- Futter & Einstreu sicher lagern: Wildvogeldichten Schutz gewährleisten.
- Zugänge sichern: Zutritt Unbefugter verhindern.
- Bestände täglich kontrollieren: Auffälligkeiten sofort dem Veterinäramt melden.
- Meldepflicht beachten: Jede Geflügelhaltung – auch Hobbyhaltungen – muss bei der Kreisverwaltung angezeigt und bei der Tierseuchenkasse gemeldet werden. Infos hierzu: www.kreis-bad-duerkheim.de/nutztierhaltung
Hinweise für Bürgerinnen und Bürger
Auch die allgemeine Bevölkerung kann zur Eindämmung beitragen:
- Tote oder kranke Wildvögel nicht anfassen, sondern mit Fundort an das Veterinäramt melden.
- Hunde in Ufer- und Feuchtgebieten anleinen.
- Keine Federn oder Tierüberreste aufsammeln.
- Funde melden an: veterinaeramt@kreis-bad-duerkheim.de
- Menschliche Gesundheit ist laut RKI nicht gefährdet, dennoch kann das Virus über Kleidung oder Schuhe weitergetragen werden.
Weitere Informationen
- Landkreis Bad Dürkheim (Veterinärbehörde): www.kreis-bad-duerkheim.de
- Friedrich-Loeffler-Institut: www.fli.de
- Robert Koch-Institut: www.rki.de
- Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz: lua.rlp.de
Neustadt an der Weinstraße
Aktuelle Beiträge
22. Januar 2026
Events
„Une soirée française“ in Haßloch – Ein Abend voller Kultur und Genuss
25. Januar 2026 - 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr
BUNT GEMISCHT
24. Dezember 2025
8. November 2025
28. November 2025
18. Juli 2023
26. Dezember 2025
3. August 2025
4. Juli 2023
5. November 2025
29. Februar 2024
18. Februar 2024
26. April 2025
24. Januar 2025
20. Januar 2025
23. Oktober 2024
15. August 2023
14. August 2020
10. August 2025
22. Dezember 2025
22. März 2021
1. Dezember 2025
21. März 2023
13. Dezember 2025
22. August 2023
8. August 2023
8. Dezember 2025
8. August 2023
23. November 2025
5. Juli 2023
8. März 2025
15. August 2023
22. November 2025
3. Januar 2024
21. April 2023
30. Dezember 2025


