Neustadt /Wstr. – Abteilung Steuern: Information zur Grundsteuer 2026

Die Grundsteuer wird auf der Grundlage der vom zuständigen Finanzamt zu erlassenen Grundsteuermessbescheide festgesetzt. Mit der Grundsteuerreform wurden bei der Finanzverwaltung Verfahren und Prozesse verändert.
Diese Änderungen sind leider noch nicht abgeschlossen. Bisher ist es deshalb dem Finanzamt nicht möglich, unter anderem auch im Fall eines Eigentümerwechsels bei Verkauf im Jahr 2025 einen geänderten Grundsteuermessbescheid zu erlassen. Dies hat zur Folge, dass die Stadt Neustadt an der Weinstraße auch keinen Grundsteuerbescheid an den/die neuen Eigentümer ausweisen und adressieren kann.
Die Finanzämter arbeiten mit Hochdruck an der Problemlösung. Voraussichtlich können die Änderungen bis Ende Februar durchgeführt werden. Bis dahin muss von der Stadt Neustadt an der Weinstraße die Grundsteuer gegenüber dem bisherigen Eigentümer festgesetzt werden.
Die Abteilung Steuern bittet daher um Verständnis.
Sobald das Finanzamt die Fortschreibungen durchgeführt hat und der Stadt die entsprechenden Grundsteuermessbescheide vorliegen, werden die Festsetzungen der Grundsteuer 2026 rückwirkend angepasst bzw. geändert. Die bis dahin bereits geleisteten Zahlungen der bisherigen Eigentümer werden erstattet.
Neustadt an der Weinstraße
BUNT GEMISCHT
27. Juli 2023
23. März 2023
24. April 2020
29. März 2023
18. November 2025
9. Mai 2024
18. April 2023
8. Mai 2023
11. August 2023
8. Juli 2024
21. April 2024
13. Januar 2025
26. März 2025
25. Juni 2024
14. August 2020
28. Juni 2021
16. April 2025
15. November 2025
30. Juni 2023
5. Januar 2025
16. Dezember 2022
6. November 2023
1. Februar 2025
30. Juni 2021
10. Juli 2023
1. Dezember 2025
1. Juni 2025
6. Juli 2023
27. März 2025
7. August 2023
23. November 2025
16. November 2025
28. November 2025

