KIPKI-Bürgerförderung geht in die Verlängerung: Neustadt unterstützt Klimaschutz-Projekte bis Ende 2026

Neustadt an der Weinstraße setzt auch 2026 ein starkes Zeichen für Klimaschutz und Klimaanpassung: Die KIPKI-Bürgerförderung (Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation) wird fortgeführt und geht in ihr letztes Förderjahr. Das hat der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Ab dem 1. März 2026 können Bürgerinnen und Bürger erneut Zuschüsse für konkrete Maßnahmen beantragen. Insgesamt stehen dafür noch 107.200 Euro zur Verfügung.
Klimaschutz beginnt zu Hause
Mit der KIPKI-Bürgerförderung gibt die Stadt Neustadt gezielt Fördermittel des Landes Rheinland-Pfalz an die Bevölkerung weiter. Gefördert werden unter anderem:
- Maßnahmen zur energetischen Sanierung wie Dämmung, neue Fenster oder Heizungsoptimierung
- Stecker-Solar-Geräte mit Speicher, um eigenen Solarstrom besser zu nutzen
- Maßnahmen zur Klimaanpassung, etwa Gründächer, Zisternen, Flächenentsiegelung oder naturnahe Gartengestaltung
Neu und besonders nachgefragt ist die erweiterte Förderung von Stromspeichern in Kombination mit Balkonkraftwerken. Damit reagiert die Stadt auf zahlreiche Rückmeldungen aus der Bürgerschaft und erhöht gezielt den Nutzen für den Eigenverbrauch von Solarstrom.
Gute Resonanz, klare Weiterentwicklung
Die Evaluation des Förderjahres 2025 zeigt: Die Bürgerförderung ist niedrigschwellig, praxisnah und kommt an. Viele Antragstellerinnen und Antragsteller berichten von langfristigen Einsparungen bei Energie- und Betriebskosten. Gleichzeitig wurden die Förderbedingungen für 2026 an entscheidenden Stellen präzisiert und weiterentwickelt, um die Antragstellung noch klarer und wirksamer zu gestalten.
Jetzt handeln – Mittel sind begrenzt
Förderanträge können bis spätestens 15. November 2026 gestellt werden, solange Haushaltsmittel verfügbar sind. Die Vergabe erfolgt in der Reihenfolge vollständig eingereichter Anträge. Die Antragstellung erfolgt bequem online über die städtische Website unter www.neustadt.eu/kipki-buergerfoerderung. Förderfähig sind auch Maßnahmen, die bereits innerhalb der letzten sechs Monate umgesetzt wurden.
Neustadt an der Weinstraße
BUNT GEMISCHT
25. Oktober 2025
15. Dezember 2025
14. August 2020
7. Januar 2026
3. August 2021
18. Juli 2023
5. Juli 2023
9. August 2023
21. Juni 2023
18. Juli 2023
11. Februar 2021
23. März 2021
24. Dezember 2024
21. Juli 2025
18. November 2025
31. Januar 2025
19. Oktober 2025
29. Januar 2026
27. Juli 2025
26. November 2025
15. Mai 2023
28. September 2022
27. März 2023
15. Januar 2026
14. Januar 2026
25. April 2023
31. August 2023
6. Juli 2023
31. März 2025
20. September 2025
27. November 2025
22. März 2021
14. Juli 2023
7. Dezember 2024
28. November 2025
29. Januar 2025
23. November 2025
28. November 2025
20. Februar 2024
30. März 2023
12. Mai 2023

