Keine Verpackungssteuer für Kaierslautern

Stadtrat lehnte die Einführung mehrheitlich ab
Der Stadtrat Kaiserslautern hat in seiner Sitzung am Montag, 27. Oktober 2025, die Einführung einer Verpackungssteuer mehrheitlich abgelehnt. Somit wird es in Kaiserslautern nun keine Verpackungssteuer geben. Der Stadtrat hatte im Jahr 2023 entschieden, zu prüfen, ob durch die Einführung einer Verpackungssteuer ein positiver Effekt für die Stadt entstehen kann. Als Vorbild diente die Stadt Tübingen, die eine solche Steuer 2022 eingeführt hatte. Angedachter Zweck war, der Verschmutzung von Straßen, Plätzen und Grünanlagen in der Stadt entgegenzuwirken.
In Kaiserslautern hätten rund 700 Betriebe (Speisegaststätten, Imbisse, Metzgereien, Bäckereien usw.) über die Einführung der Verpackungssteuer sowie die Nutzung von alternativen Mehrwegsystemen informiert werden müssen. Das Finanzreferat, dem das Prüfverfahren oblag, signalisierte, dass das notwendige organisatorische Gerüst für die Einführung der Verpackungssteuer derzeit nicht gegeben ist. So hätten das genaue Besteuerungsverfahren und die organisatorische Umsetzung innerhalb der Stadtverwaltung festgelegt werden müssen. Ohne weiteres Personal und ohne die enge Verzahnung mehrerer Referate (unter anderem Finanzen, Umweltschutz und Stadtbildpflege) wäre dies nicht möglich gewesen. Der Städtetag Rheinland-Pfalz wies darauf hin, dass es vor dem Hintergrund der Novellierung des Bundes-Verpackungsgesetzes abzuwägen gelte, ob eine kommunale Verpackungssteuer als zusätzliche Lenkungsmaßnahme notwendig sei. Laut einer Abfrage des Städtetags im Herbst 2025 erfolgte in rheinland-pfälzischen Städten bislang keine Einführung der Steuer, sieben von 33 Städten prüfen derzeit eine mögliche Einführung.
Seit dem 01. Januar 2023 gilt gemäß dem Verpackungsgesetz die Mehrwegangebotspflicht. Seitdem müssen Lebensmittel und Getränke zum Mitnehmen, die zuvor nur in Einwegbechern oder Einwegkunststoffverpackungen abgefüllt waren, von Betrieben auch in einer Mehrwegverpackung angeboten werden. Die Mehrwegverpackung darf dabei nicht teurer oder schlechter gestellt sein als die Einwegverpackung. Verbraucherinnen und Verbraucher können dadurch zwischen Einweg- und Mehrweg-To-Go-Verpackungen wählen und so aktiv zu weniger Einwegverpackungen beitragen.
Darüber hinaus wird Müll, der das Stadtbild verunreinigt und so zusätzliche Entsorgungskosten verursacht, in Kaiserslautern nach wie vor folgendermaßen begegnet: Es ist eine Ordnungswidrigkeit, Abfälle achtlos auf der Straße oder in der Fußgängerzone liegenzulassen oder in Parkanlagen zu werfen, anstatt die dafür vorgesehenen Sammelbehälter zu nutzen. Für die nicht ordnungsgemäße Entsorgung von beispielsweise To-Go-Verpackungen können Bußgelder in Höhe von 50 bis 250 Euro erhoben werden.
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