Kaiserslautern – Vollzugsdienst kontrolliert illegale Prostitution

Appell an Immobilienbesitzerinnen und Immobilienbesitzer
Zu den Aufgaben des Kommunalen Vollzugsdiensts der Stadt Kaiserslautern zählen regelmäßige Kontrollen im Rahmen des Prostitutionsschutzgesetzes. Dabei liegt der Schwerpunkt vor allem auf der illegalen Prostitution im Sperrbezirk, da das Sexgewerbe in einem Wohngebiet verboten ist. Im vergangenen Jahr haben die Vollzugsbeamten insgesamt 95 Kontrollen im Stadtgebiet durchgeführt, bei 53 davon wurden Prostituierte im Sperrbezirk angetroffen.
Da die meisten angetroffenen Prostituierten keinen Wohnsitz in Deutschland hatten, musste die Stadtverwaltung Sicherheitsleistungen einziehen. Diese werden fällig, um entsprechende Ordnungswidrigkeiten in einem Verfahren ahnden zu können. Dazu zählten neben den im Sperrbezirk angebotenen Diensten oft auch fehlende Anmeldebescheinigungen oder die gesetzlich geforderte gesundheitliche Beratung. Mehrfach wurde auch Sexarbeit ohne Kondom angeboten, was zum Schutz der Prostituierten und ihrer Kundschaft unzulässig ist. In sechs Fällen wurden Personen bei der Ausländerbehörde vorgeführt, da sie sich nicht legal in Deutschland aufhielten, beziehungsweise die Einreise nur zu touristischen Zwecken und nicht zur Arbeitsaufnahme erlaubt war.
Auch in diesem Jahr hat der Kommunale Vollzugsdienst bereits einige Kontrollen durchgeführt, im überwiegenden Teil der Fälle wurde wieder die sogenannte Wohnungsprostitution im Sperrbezirk ausgeübt. Dabei fand die illegale Wohnungsprostitution überwiegend in Ferienwohnungen statt, die über diverse Buchungsportale angemietet wurden. Oftmals vermieteten die Eigentümer ihre Gebäude oder Wohnungen zunächst an Firmen oder Einzelpersonen, die diese dann mit Zustimmung des Eigentümers als Ferien- oder Monteurwohnungen untervermieteten.
Wohnungen dürfen nach rheinland-pfälzischem Baurecht nur zu Wohnzwecken genutzt werden, eine gewerbliche Nutzung wie beispielsweise im Rahmen der Wohnungsprostitution ist nicht erlaubt. Vermieterinnen und Vermieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer unterliegen einer Sorgfaltspflicht und stehen in der Verantwortung, Wohnungsprostitution in ihren Räumen zu unterbinden, wie einschlägige Gerichtsurteile ebenfalls bestätigen. Die städtische Ordnungsbehörde nimmt daher regelmäßig Kontakt mit den Vermieterinnen und Vermietern auf, um diese über die missbräuchliche Nutzung ihrer Immobilie zu informieren und sie auf ihre Sorgfaltspflicht bei künftigen Vermietungen sowie die zu erwartenden Sanktionen bei Zuwiderhandlung hinzuweisen.
Stadt Kaiserslautern
Aktuelle Beiträge
18. Juli 2026
17. Juli 2026
Events
PINOCCHIO – Das Kindermusical
2. Oktober 2026 - 16:00 Uhr bis 23:59 Uhr
BUNT GEMISCHT
21. November 2025
2. Dezember 2025
11. April 2023
22. Juni 2026
8. März 2025
18. April 2026
1. Februar 2025
26. Juli 2025
17. September 2024
9. Januar 2024
30. Mai 2023
28. November 2025
29. August 2025
12. April 2024
27. Juli 2025
15. November 2024
30. Oktober 2023
26. Oktober 2025
10. Januar 2026
26. April 2023
28. November 2025
27. Juli 2025
26. Januar 2026
17. Januar 2025
10. Dezember 2024
11. August 2023
23. November 2023
13. August 2020
28. November 2025
30. August 2025
29. Mai 2025
11. Mai 2025
25. Januar 2021
5. Juni 2023
15. Dezember 2025
25. Juni 2024



