Kaiserslautern – Räum- und Streupflicht im Winter

Salz nur in Ausnahmefällen einsetzen
Der Winter bringt die ersten Schneefälle nach Kaiserslautern. Damit stellt sich für viele Menschen die Frage, wer für die Räum- und Streupflicht zuständig ist. Die Stadtbildpflege Kaiserslautern (SK) weist darauf hin, dass diese in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Kaiserslautern geregelt ist. Danach obliegt die Räum- und Streupflicht generell den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern. Ausgenommen sind Anliegerinnen und Anlieger von Straßen, die in der Straßenreinigungssatzung explizit für den Winterdienst genannt sind. Hier übernimmt die SK alle Aufgaben.
Zu den wichtigsten Pflichten der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern gehört es, den Gehweg vor dem Grundstück bis zur Straßenmitte werktags von 07.00 bis 20.00 Uhr von Schnee zu räumen und zu streuen. Sonn- und feiertags besteht diese Pflicht ab 09.00 Uhr.
Schneit es im Laufe des Tages erneut, ist das einmalige Räumen und Streuen am Morgen gegebenenfalls nicht ausreichend. Sind Eigentümerinnen und Eigentümer oder die von ihm für den Winterdienst beauftragten Mieterinnen und Mieter etwa aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, der Räumpflicht nachzukommen, müssen sie sich um eine Vertretung kümmern.
Die Räum- und Streupflicht gilt für die gesamte Länge des jeweiligen Anliegergrundstücks bis zur Mitte der Fahrbahn. Bei Grundstücken an einseitig bebauten Straßen erstreckt sich die Winterdienstpflicht auf die ganze Straßenbreite, höchstens jedoch bis zu einer Breite von zehn Metern von der Grundstücksgrenze.
Die SK bittet zu beachten, dass aus Umweltschutzgründen Gehwege mit Sand, Sägemehl oder Granulat gestreut werden müssen. Der Einsatz von Salz ist nur in Ausnahmefällen (z.B. bei Eisregen, an Treppen, an starken Steigungsstrecken) erlaubt.
Die gesamte Straßenreinigungssatzung der Stadt Kaiserslautern kann im Internet unter www.kaiserslautern.de eingesehen werden.
Foto (c): Stadtbildpflege Kaiserslautern
Aktuelle Beiträge
Events
Oldtimerwandern an der südlichen Weinstraße zum Tag des offenen Denkmals
12. September 2026 - 10:00 Uhr bis 13. September 2026 - 23:59 Uhr
BUNT GEMISCHT
20. März 2023
5. April 2023
30. November 2025
22. Februar 2025
28. September 2025
14. März 2026
9. August 2023
22. März 2025
13. Mai 2024
31. Juli 2023
30. Juni 2023
8. September 2023
1. Januar 2026
4. Juli 2023
22. Dezember 2023
1. März 2024
13. Oktober 2024
2. September 2024
17. Juli 2023
20. Oktober 2023
12. April 2023
31. Mai 2026
14. Mai 2025
28. November 2025
4. Juli 2023
10. Mai 2023
6. Dezember 2025
27. November 2023
1. März 2025
28. Juli 2023
20. September 2025




