Kaiserslautern – Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen in der Innenstadt

Parkplätze werden für schnelle Erledigungen vorgehalten
Ab Mittwoch, 15. Juli 2026, stehen Besucherinnen und Besuchern der Innenstadt in der Richard-Wagner-Straße (zwischen Fackelwoogstraße und Königstraße) und der Eisenbahnstraße (am Kugelbrunnen) insgesamt 14 Kurzzeitparkplätze zur Verfügung. Initiiert wurde die Einrichtung dieser Parkplätze durch einen Stadtratsbeschluss aus dem Jahr 2023.
Ziel ist es, durch eine Begrenzung der Höchstparkdauer auf 30 Minuten Parkplätze für kurze Erledigungen in der Innenstadt vorzuhalten. Damit diese Parkplätze ausschließlich Besucherinnen und Besuchern der Innenstadt zur Verfügung stehen, sind diese während der Zeit der Bewirtschaftung (montags bis samstags zwischen 8 und 19 Uhr) künftig nicht mehr für Bewohner mit Bewohnerparkausweis nutzbar. Außerhalb der Bewirtschaftungszeiten sind die Parkplätze jedoch wie bisher für alle kostenlos nutzbar.
Als Parkgebühr für die 30 Minuten wird, wie in der Kernzone der Parkraumbewirtschaftung auch sonst üblich, 1 Euro berechnet. Bezahlt werden kann entweder über das bereits etablierte Handyparken (eine gesonderte Parkzone ist in der App eingerichtet) oder direkt vor Ort am Parkscheinautomat. Dabei testet die Stadtverwaltung erstmals Automaten, die keine Bargeldzahlung, sondern nur noch Kartenzahlung akzeptieren. Hierzu ist das jeweilige Kennzeichen direkt am Parkscheinautomaten einzugeben. Eine Quittung kann durch das Scannen eines QR-Codes digital abgerufen werden. Dies bietet Vorteile insbesondere hinsichtlich Vandalismus, Diebstahl, Personalaufwand und Unterhaltung.
Quelle: Stadt Kaiserslautern
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