Kaiserslautern – Abstellen von Wohnwagen, Anhängern und abgemeldeten Autos

Hinweis der Straßenverkehrsbehörde zu Regeln im öffentlichen Raum
Immer häufiger wird die Stadtverwaltung auf Anhänger und Wohnwagen hingewiesen, die für längere Zeit auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen abgestellt werden. Dadurch wird wertvoller Parkraum für Pkw und andere Fahrzeuge blockiert.
Nach den Regeln der Straßenverkehrsordnung StVO §12 Abs. 3b dürfen Anhänger und Wohnwagen, die nicht mit dem Zugfahrzeug verbunden sind, nicht länger als zwei Wochen im öffentlichen Verkehrsraum (d.h. Fahrbahn, Radweg, Gehweg, Parkstreifen, Parkplatz) abgestellt sein. Auch das Umparken der Anhänger innerhalb desselben Bereichs unterbricht diese Frist nicht. Wird ein abgestellter Anhänger zudem beispielsweise zu Werbezwecken genutzt, liegt eine unzulässige Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraums bereits von Beginn an vor.
Darüber hinaus dürfen auch abgemeldete Autos – mit oder ohne Kennzeichen – nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Parken dürfen nur Fahrzeuge, die auch für den Straßenverkehr zugelassen sind. Wird ein abgemeldetes Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum entdeckt, wird die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter ermittelt und aufgefordert, das Fahrzeug umgehend zu entfernen. Wer dieser Aufforderung nicht nachkommt, muss mit einem Bußgeldverfahren und mit dem Abschleppen des Fahrzeugs rechnen.
Die Straßenverkehrsbehörde bittet daher darum, für das dauerhafte Parken von Wohnmobilen, Wohnwagen, Anhängern sowie abgemeldeten Autos das eigene private Grundstück zu benutzen.
Stadt Kaiserslautern
Aktuelle Beiträge
4. Oktober 2025
4. Oktober 2025
4. Oktober 2025
3. Oktober 2025
Events
„Time Traveler“ Ute Lemper & Band
8. November 2025 - 20:00 Uhr bis 23:59 Uhr
-Werbeanzeige-
-Werbeanzeige-
BUNT GEMISCHT
8. Juni 2025
26. Mai 2025
3. April 2023
20. September 2025
17. April 2024
24. Juli 2023
9. August 2023
7. August 2023
29. August 2025
28. August 2023
21. September 2023
5. Juli 2023
15. Januar 2024
9. März 2021
15. Januar 2021
9. August 2023
12. Oktober 2025
11. Februar 2021
18. Dezember 2023
1. Februar 2025
23. November 2023
19. Januar 2025
22. Juni 2025
11. August 2023
8. Mai 2023
14. Juli 2023
22. März 2021
17. April 2024
2. Juli 2023
16. August 2023
15. März 2025
21. Juni 2025
7. September 2023