Kaiserslautern – Abstellen von Wohnwagen, Anhängern und abgemeldeten Autos

Hinweis der Straßenverkehrsbehörde zu Regeln im öffentlichen Raum
Immer häufiger wird die Stadtverwaltung auf Anhänger und Wohnwagen hingewiesen, die für längere Zeit auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen abgestellt werden. Dadurch wird wertvoller Parkraum für Pkw und andere Fahrzeuge blockiert.
Nach den Regeln der Straßenverkehrsordnung StVO §12 Abs. 3b dürfen Anhänger und Wohnwagen, die nicht mit dem Zugfahrzeug verbunden sind, nicht länger als zwei Wochen im öffentlichen Verkehrsraum (d.h. Fahrbahn, Radweg, Gehweg, Parkstreifen, Parkplatz) abgestellt sein. Auch das Umparken der Anhänger innerhalb desselben Bereichs unterbricht diese Frist nicht. Wird ein abgestellter Anhänger zudem beispielsweise zu Werbezwecken genutzt, liegt eine unzulässige Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraums bereits von Beginn an vor.
Darüber hinaus dürfen auch abgemeldete Autos – mit oder ohne Kennzeichen – nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Parken dürfen nur Fahrzeuge, die auch für den Straßenverkehr zugelassen sind. Wird ein abgemeldetes Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum entdeckt, wird die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter ermittelt und aufgefordert, das Fahrzeug umgehend zu entfernen. Wer dieser Aufforderung nicht nachkommt, muss mit einem Bußgeldverfahren und mit dem Abschleppen des Fahrzeugs rechnen.
Die Straßenverkehrsbehörde bittet daher darum, für das dauerhafte Parken von Wohnmobilen, Wohnwagen, Anhängern sowie abgemeldeten Autos das eigene private Grundstück zu benutzen.
Stadt Kaiserslautern
Aktuelle Beiträge
10. Oktober 2025
10. Oktober 2025
Events
Großer Winzerfestumzug 2025
12. Oktober 2025 - 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
-Werbeanzeige-
-Werbeanzeige-
BUNT GEMISCHT
19. Januar 2025
9. Juni 2025
18. Januar 2025
14. September 2023
9. März 2025
8. Januar 2025
20. Juli 2023
3. Juli 2023
18. Juli 2023
3. Mai 2024
2. Juli 2023
23. Februar 2025
26. April 2025
3. März 2025
17. September 2024
8. März 2025
13. August 2023
4. August 2023
2. Februar 2025
1. August 2023
15. März 2023
1. April 2025
30. Juni 2023
20. Juli 2025
21. August 2025
26. Januar 2025
5. August 2024
27. November 2023
31. Januar 2025
10. Dezember 2024
1. Juli 2021
22. März 2025
21. Juli 2024
31. Januar 2025
31. Januar 2025
22. Dezember 2024
24. Juli 2023