Fortschreibung des Mietspiegels der Stadt Speyer zum 1. Januar 2026

Die Stadtverwaltung informiert, dass der Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen im Stadtgebiet zum 1. Januar 2026 fortgeschrieben wird.
Der Mietspiegel gibt Auskunft über die ortsübliche Vergleichsmiete, welche die üblicherweise gezahlten Mieten für verschiedene Wohnungstypen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage wiedergibt. Um als qualifizierter Mietspiegel anerkannt zu bleiben, muss dieser alle zwei Jahre aktualisiert werden.
Anders als beim 18. Mietspiegel 2024 erfolgt bei einer Aktualisierung keine repräsentative Primärdatenerhebung. Der nun folgende fortgeschriebene 19. Mietspiegel erfolgt auf Grundlage der aktuellen Marktentwicklung, die durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Verbraucherpreisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte im Bundesgebiet abgebildet wird. Dies erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 558d Absatz 2 Satz 2 BGB) und der Mietspiegelverordnung (§§ 21 und 22 MsV).
„Die Fortschreibung des Mietspiegels soll die Transparenz der Miethöhen im Stadtgebiet aufrechterhalten“, betont Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. Mit dem Überblick über das Mietpreisgefüge in Speyer wird die Mietpreisfindung erleichtert. Auf dieser Grundlage können sich die Mietparteien in einem fairen Ausgleich einigen, ohne selbst Vergleichsobjekte ermitteln oder Kosten für Gutachten aufwenden zu müssen.
Wie bereits bei den vorherigen Ausgaben, wurde auch der 19. Mietspiegel von den Interessenvertretungen der Mieter*innen und Vermieter*innen bestätigt. Diese haben den Mietspiegel am 10. Dezember 2025 gemäß § 558c Abs. 1 Satz 1 BGB offiziell anerkannt.
Ab dem 1. Januar 2026 tritt der neue Mietspiegel in Kraft und steht den Bürger*innen dann auf der Internetseite der Stadt Speyer unter www.speyer.de/mietspiegel zur Verfügung. Ergänzend können Druckexemplare in den Bürgerbüros sowie bei den Interessenvertretungen der Mieter*innen und Vermieter*innen abgeholt werden.
„Dieser Mietspiegel kann auch weiterhin eine wertvolle Orientierungshilfe darstellen. Gerade in Zeiten, in denen die Mieten immer weiter steigen, appelliere ich an alle Eigentümerinnen und Eigentümer, ihre Mietpreise nur dann zu erhöhen, wenn es unumgänglich ist. Dabei sollten die Bezahlbarkeit und die Verhältnismäßigkeit stets im Vordergrund stehen“, so die Stadtchefin.
An der Fortschreibung des Mietspiegels mitgewirkt haben die Stadtverwaltung Speyer, der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Verein Speyer e. V., der Hauseigentümer- und Vermieterverein Speyer/Vorderpfalz e. V., der Mieterverein für Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer e. V. und das Amtsgericht Speyer.
Stadt Speyer
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