Fortschreibung des Mietspiegels der Stadt Speyer zum 1. Januar 2026

Die Stadtverwaltung informiert, dass der Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen im Stadtgebiet zum 1. Januar 2026 fortgeschrieben wird.
Der Mietspiegel gibt Auskunft über die ortsübliche Vergleichsmiete, welche die üblicherweise gezahlten Mieten für verschiedene Wohnungstypen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage wiedergibt. Um als qualifizierter Mietspiegel anerkannt zu bleiben, muss dieser alle zwei Jahre aktualisiert werden.
Anders als beim 18. Mietspiegel 2024 erfolgt bei einer Aktualisierung keine repräsentative Primärdatenerhebung. Der nun folgende fortgeschriebene 19. Mietspiegel erfolgt auf Grundlage der aktuellen Marktentwicklung, die durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Verbraucherpreisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte im Bundesgebiet abgebildet wird. Dies erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 558d Absatz 2 Satz 2 BGB) und der Mietspiegelverordnung (§§ 21 und 22 MsV).
„Die Fortschreibung des Mietspiegels soll die Transparenz der Miethöhen im Stadtgebiet aufrechterhalten“, betont Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. Mit dem Überblick über das Mietpreisgefüge in Speyer wird die Mietpreisfindung erleichtert. Auf dieser Grundlage können sich die Mietparteien in einem fairen Ausgleich einigen, ohne selbst Vergleichsobjekte ermitteln oder Kosten für Gutachten aufwenden zu müssen.
Wie bereits bei den vorherigen Ausgaben, wurde auch der 19. Mietspiegel von den Interessenvertretungen der Mieter*innen und Vermieter*innen bestätigt. Diese haben den Mietspiegel am 10. Dezember 2025 gemäß § 558c Abs. 1 Satz 1 BGB offiziell anerkannt.
Ab dem 1. Januar 2026 tritt der neue Mietspiegel in Kraft und steht den Bürger*innen dann auf der Internetseite der Stadt Speyer unter www.speyer.de/mietspiegel zur Verfügung. Ergänzend können Druckexemplare in den Bürgerbüros sowie bei den Interessenvertretungen der Mieter*innen und Vermieter*innen abgeholt werden.
„Dieser Mietspiegel kann auch weiterhin eine wertvolle Orientierungshilfe darstellen. Gerade in Zeiten, in denen die Mieten immer weiter steigen, appelliere ich an alle Eigentümerinnen und Eigentümer, ihre Mietpreise nur dann zu erhöhen, wenn es unumgänglich ist. Dabei sollten die Bezahlbarkeit und die Verhältnismäßigkeit stets im Vordergrund stehen“, so die Stadtchefin.
An der Fortschreibung des Mietspiegels mitgewirkt haben die Stadtverwaltung Speyer, der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Verein Speyer e. V., der Hauseigentümer- und Vermieterverein Speyer/Vorderpfalz e. V., der Mieterverein für Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer e. V. und das Amtsgericht Speyer.
Stadt Speyer
Aktuelle Beiträge
23. März 2026
Events
Alice Hoffmann – Torschlusspanik
18. April 2026 - 20:00 Uhr bis 23:59 Uhr
BUNT GEMISCHT
1. Dezember 2025
15. Januar 2026
21. Juli 2023
15. November 2025
1. September 2024
17. Juli 2023
8. März 2023
15. November 2024
18. Juli 2023
2. August 2023
9. Juni 2020
19. April 2025
16. November 2025
10. Mai 2024
25. Januar 2025
29. Juni 2025
17. Januar 2026
5. Januar 2024
12. März 2024
27. März 2025
14. Dezember 2024
22. November 2025
29. Mai 2025
8. Dezember 2025
4. September 2024
20. November 2024
27. September 2024
18. Juli 2023
24. Dezember 2025
1. Januar 2025
27. März 2023
3. Januar 2025
12. November 2025
25. Oktober 2025
24. August 2023
30. Dezember 2025


