Donnersbergkreis – Starker Anstieg der Geflügelpestausbrüche in Deutschland: Das Veterinäramt informiert

Hohes Risiko
Das Risiko des Eintrags, der Aus- und Weiterverbreitung HPAI H5-Viren in wildlebenden Wasservogelpopulationen innerhalb Deutschlands wird derzeit als hoch eingeschätzt. Das Risiko von HPAIV H5-Einträgen in deutsche Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln wird ebenfalls als hoch eingestuft.
Noch immer ist Vogelzug ist in vollem Gang und das Risiko des Eintrages von Aviären Influenzviren in Hausgeflügelbeständen – unabhängig von ihrer Größe und dem Nutzungszweck – ist demnach hoch! In vielen Landkreisen in Rheinland-Pfalz wurde mittlerweile das Geflügelpestvirus bei Wildvögeln (insbesondere bei Kranichen) nachgewiesen.
Biosicherheitsmaßnahmen
Daher weist das Veterinäramt des Donnersbergkreises alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter eindringlich auf die Einhaltung der erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen hin und bittet um entsprechende Beachtung.
Oberste Priorität hat der Schutz des Geflügels vor einem Viruseintrag und der möglichen weiteren Verbreitung der Infektionen. Hierzu müssen die einschlägig empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen unbedingt konsequent eingehalten werden, also beispielsweise keine Fütterung und Tränkung von Geflügel im Freien, um keine Wildvögel anzulocken.
Die Meldung von Todesfällen in der Geflügelhaltung an das Veterinäramt mit anschließender amtlicher Untersuchung gilt ebenso als Maßnahme zum frühzeitigen Erkennen der Geflügelpest.
Zu den Biosicherheitsmaßnahmen zählt unter anderem:
- Geflügelställe und -ausläufe nur mit separater Schutzkleidung zu betreten.
- Futter, Einstreu und Geräte vor einer Verunreinigung durch Wildvögel zu schützen, in dem zum Beispiel Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände (Gerätschaften, Maschinen), mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt wird, um direkten und indirekten Kontakt (z.B. über Kot) des Hausgeflügels mit Wildvögeln zu verhindern. Geflügel soll nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden und für die Tränke nur Wasserstellen verwendet werden, zu denen Wildvögel keinen Zugang haben.
- Bei erhöhten Tierverlusten innerhalb von 24 Stunden ist der Tierarzt hinzuzuziehen, um ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand abzuklären.
Weitere hilfreiche Informationen erhalten Sie unter den unten angegebenen Links.
Sämtliche Geflügelhaltungen – unabhängig von der Größe und dem Nutzungszweck – sind beim Veterinäramt anzumelden. Diese Meldung können Sie auch gern online abgeben: Siehe www.donnersberg.de > Bürgerservice > Online-Services > Online-Meldung einer Tierhaltung
Das Veterinäramt appelliert: „Seien Sie wachsam und schützen Sie Ihr Geflügel, um Tierleid zu verhindern!“
STICHWORT: DIE GEFLÜGELPEST
Die Geflügelpest oder Aviäre Influenza (AI) ist eine Infektionskrankheit der Vögel, die durch Influenzaviren hervorgerufen wird. Als „Klassische Geflügelpest“ wird eine besonders schwere Verlaufsform der Krankheit mit aviären Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 bei Geflügel und sonstigen Vögeln bezeichnet. Wildvögel, vor allem Wasservögel, stellen ein natürliches Reservoir für Influenzaviren, insbesondere für deren niedrigpathogene Form dar. Sie können sich zur hochpathogenen Form und damit der Klassischen Geflügelpest verändern, die zu erheblichen Tierverlusten führt.
Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine hoch akut verlaufende, fieberhafte Viruserkrankung. Die Erkrankung verläuft schnell und endet für die betroffenen Tiere meist tödlich. Betroffene Tiere zeigen Symptome wie hohes Fieber, Appetitlosigkeit, Schwäche, Teilnahmslosigkeit und Atemnot, es kommt zu einem drastischen Rückgang der Legeleistung.
Die Biosicherheits- bzw. Hygienevorschriften für Geflügelhalterinnen und -halter sind insbesondere in der Geflügelpest-Verordnung und in der Viehverkehrsverordnung geregelt. Seit dem 21.04.2021 ist außerdem die Verordnung (EU) 2016/429 (EU-Tiergesundheitsrechtsakt) einschließlich ihrer verschiedenen Delegierten und Durchführungsverordnungen anzuwenden.
NOCH FRAGEN?
Für Rückfragen steht das Veterinäramt der Kreisverwaltung Donnersbergkreis unter der Telefonnummer 06352/710-208 oder der E-Mail vet-agrar@donnersberg.de zur Verfügung.
WEITERE INFORMATIONEN
Donnersbergkreis | Foto: klimkin auf Pixabay
Aktuelle Beiträge
9. Februar 2026
9. Februar 2026
9. Februar 2026
Events
UNHOME – VR-Erlebnis zu Obdachlosigkeit
19. Januar 2026 - 9:00 Uhr bis 13. Februar 2026 - 19:00 Uhr
BUNT GEMISCHT
3. Mai 2024
17. Mai 2024
11. November 2024
26. Januar 2026
18. November 2025
27. Juli 2025
28. Juli 2023
28. November 2025
31. August 2023
26. August 2023
20. September 2025
24. Februar 2025
29. Januar 2025
23. März 2023
20. Januar 2026
6. September 2025
17. April 2024
28. Dezember 2023
6. Oktober 2023
19. Juli 2025
21. Juli 2023
17. Juni 2024
31. Januar 2026
23. Januar 2026
25. November 2025
28. April 2021
8. April 2021
14. Juli 2023
8. Januar 2025
2. März 2025
28. Juni 2021

