Donnersbergkreis – Starker Anstieg der Geflügelpestausbrüche in Deutschland: Das Veterinäramt informiert

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat mit Stand 20.10.2025 eine Aktualisierung seiner Risikoeinschätzung zur Geflügelpest (HPAI H 5) veröffentlicht.

Hohes Risiko

Das Risiko des Eintrags, der Aus- und Weiterverbreitung HPAI H5-Viren in wildlebenden Wasservogelpopulationen innerhalb Deutschlands wird derzeit als hoch eingeschätzt. Das Risiko von HPAIV H5-Einträgen in deutsche Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln wird ebenfalls als hoch eingestuft.

Noch immer ist Vogelzug ist in vollem Gang und das Risiko des Eintrages von Aviären Influenzviren in Hausgeflügelbeständen – unabhängig von ihrer Größe und dem Nutzungszweck – ist demnach hoch! In vielen Landkreisen in Rheinland-Pfalz wurde mittlerweile das Geflügelpestvirus bei Wildvögeln (insbesondere bei Kranichen) nachgewiesen.

Biosicherheitsmaßnahmen

Daher weist das Veterinäramt des Donnersbergkreises alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter eindringlich auf die Einhaltung der erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen hin und bittet um entsprechende Beachtung.

Oberste Priorität hat der Schutz des Geflügels vor einem Viruseintrag und der möglichen weiteren Verbreitung der Infektionen. Hierzu müssen die einschlägig empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen unbedingt konsequent eingehalten werden, also beispielsweise keine Fütterung und Tränkung von Geflügel im Freien, um keine Wildvögel anzulocken.

Die Meldung von Todesfällen in der Geflügelhaltung an das Veterinäramt mit anschließender amtlicher Untersuchung gilt ebenso als Maßnahme zum frühzeitigen Erkennen der Geflügelpest.

Zu den Biosicherheitsmaßnahmen zählt unter anderem:

  • Geflügelställe und -ausläufe nur mit separater Schutzkleidung zu betreten.
  • Futter, Einstreu und Geräte vor einer Verunreinigung durch Wildvögel zu schützen, in dem zum Beispiel Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände (Gerätschaften, Maschinen), mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt wird, um direkten und indirekten Kontakt (z.B. über Kot) des Hausgeflügels mit Wildvögeln zu verhindern. Geflügel soll nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden und für die Tränke nur Wasserstellen verwendet werden, zu denen Wildvögel keinen Zugang haben.
  • Bei erhöhten Tierverlusten innerhalb von 24 Stunden ist der Tierarzt hinzuzuziehen, um ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand abzuklären.

Weitere hilfreiche Informationen erhalten Sie unter den unten angegebenen Links.

Sämtliche Geflügelhaltungen – unabhängig von der Größe und dem Nutzungszweck – sind beim Veterinäramt anzumelden. Diese Meldung können Sie auch gern online abgeben:  Siehe www.donnersberg.de > Bürgerservice > Online-Services > Online-Meldung einer Tierhaltung

Das Veterinäramt appelliert: „Seien Sie wachsam und schützen Sie Ihr Geflügel, um Tierleid zu verhindern!“

STICHWORT: DIE GEFLÜGELPEST

Die Geflügelpest oder Aviäre Influenza (AI) ist eine Infektionskrankheit der Vögel, die durch Influenzaviren hervorgerufen wird. Als „Klassische Geflügelpest“ wird eine besonders schwere Verlaufsform der Krankheit mit aviären Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 bei Geflügel und sonstigen Vögeln bezeichnet. Wildvögel, vor allem Wasservögel, stellen ein natürliches Reservoir für Influenzaviren, insbesondere für deren niedrigpathogene Form dar. Sie können sich zur hochpathogenen Form und damit der Klassischen Geflügelpest verändern, die zu erheblichen Tierverlusten führt.

Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine hoch akut verlaufende, fieberhafte Viruserkrankung. Die Erkrankung verläuft schnell und endet für die betroffenen Tiere meist tödlich. Betroffene Tiere zeigen Symptome wie hohes Fieber, Appetitlosigkeit, Schwäche, Teilnahmslosigkeit und Atemnot, es kommt zu einem drastischen Rückgang der Legeleistung.

Die Biosicherheits- bzw. Hygienevorschriften für Geflügelhalterinnen und -halter sind insbesondere in der Geflügelpest-Verordnung und in der Viehverkehrsverordnung geregelt. Seit dem 21.04.2021 ist außerdem die Verordnung (EU) 2016/429 (EU-Tiergesundheitsrechtsakt) einschließlich ihrer verschiedenen Delegierten und Durchführungsverordnungen anzuwenden.

NOCH FRAGEN?

Für Rückfragen steht das Veterinäramt der Kreisverwaltung Donnersbergkreis unter der Telefonnummer 06352/710-208 oder der E-Mail vet-agrar@donnersberg.de zur Verfügung.

WEITERE INFORMATIONEN

Donnersbergkreis | Foto: klimkin auf Pixabay

Datum: 4. November 2025|Thema: Facebook, Linkedin, Top Aktuell|

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