Mit dem Dienst-Tablet unterwegs

txn. Mobile Endgeräte erleichtern das Arbeitsleben. Werden sie auch privat genutzt, ist eine betriebliche Regelung dafür wichtig. Foto: Rawpixel.com/fotolia/randstad
txn. Die Digitalisierung der Arbeitswelt ist längst in vollem Gange: Viele Unternehmen bieten ihren Beschäftigten heute beispielsweise die Möglichkeit, mit dem dienstlichen Handy, Tablet oder Notebook auch unterwegs zu arbeiten.
Das kann praktisch sein, um E-Mails zu schreiben und Anrufe zu tätigen. Und auch viele andere Dinge wie das Führen des Fahrtenbuchs oder die Organisation von Aufträgen lassen sich mit den richtigen Apps inzwischen bequem erledigen. Dabei sollte aber nicht vergessen werden, wie die Nutzung der Geräte genau geregelt ist. „Ohne Genehmigung des Vorgesetzten darf beispielsweise das Diensthandy nur geschäftlich verwendet werden“, weiß Petra Timm vom Personaldienstleister Randstad. Duldet der Betrieb die private Nutzung, bedeutet das nicht, dass Arbeitnehmer ständig erreichbar sein müssen – es sei denn, sie haben Rufbereitschaft.
Außerhalb der Arbeitszeiten braucht das Smartphone nicht angeschaltet zu sein. Wichtig ist auch die Einhaltung des Datenschutzes: Vertrauliche Daten auf den Geräten müssen vor dem Zugriff Fremder geschützt sein.
BUNT GEMISCHT
28. März 2026
7. Mai 2021
10. Juni 2024
4. Juli 2023
9. Juni 2021
23. Januar 2026
25. Dezember 2025
20. Oktober 2023
5. Mai 2020
17. April 2024
15. August 2023
30. Juni 2023
14. August 2020
16. Dezember 2025
17. April 2023
18. November 2024
31. März 2025
8. Juli 2024
27. April 2023
7. Juni 2024
5. September 2023
4. März 2024
20. September 2025
15. November 2024
27. Februar 2026
18. Juli 2025
10. Mai 2023
18. Februar 2026
15. Januar 2026
6. April 2025
20. Juli 2023
28. Juni 2021
10. November 2025
22. Februar 2025


