Mit dem Dienst-Tablet unterwegs

txn. Mobile Endgeräte erleichtern das Arbeitsleben. Werden sie auch privat genutzt, ist eine betriebliche Regelung dafür wichtig. Foto: Rawpixel.com/fotolia/randstad
txn. Die Digitalisierung der Arbeitswelt ist längst in vollem Gange: Viele Unternehmen bieten ihren Beschäftigten heute beispielsweise die Möglichkeit, mit dem dienstlichen Handy, Tablet oder Notebook auch unterwegs zu arbeiten.
Das kann praktisch sein, um E-Mails zu schreiben und Anrufe zu tätigen. Und auch viele andere Dinge wie das Führen des Fahrtenbuchs oder die Organisation von Aufträgen lassen sich mit den richtigen Apps inzwischen bequem erledigen. Dabei sollte aber nicht vergessen werden, wie die Nutzung der Geräte genau geregelt ist. „Ohne Genehmigung des Vorgesetzten darf beispielsweise das Diensthandy nur geschäftlich verwendet werden“, weiß Petra Timm vom Personaldienstleister Randstad. Duldet der Betrieb die private Nutzung, bedeutet das nicht, dass Arbeitnehmer ständig erreichbar sein müssen – es sei denn, sie haben Rufbereitschaft.
Außerhalb der Arbeitszeiten braucht das Smartphone nicht angeschaltet zu sein. Wichtig ist auch die Einhaltung des Datenschutzes: Vertrauliche Daten auf den Geräten müssen vor dem Zugriff Fremder geschützt sein.
Aktuelle Beiträge
Events
Alles Böse – Live Podcast Rheinpfalz „Hitlers Hengste“
18. Juli 2026 - 20:30 Uhr bis 23:59 Uhr
BUNT GEMISCHT
13. Oktober 2024
8. April 2024
7. März 2026
20. September 2025
14. Februar 2026
26. Januar 2026
26. Mai 2025
22. Dezember 2024
24. Mai 2025
18. Februar 2025
26. Oktober 2023
24. November 2025
16. April 2025
17. April 2023
21. April 2023
28. Dezember 2025
13. Dezember 2025
8. Januar 2025
29. November 2025
20. März 2023
16. Februar 2026
20. Juli 2023
2. Dezember 2025
24. Juli 2023
30. September 2024
26. September 2023
13. September 2022
9. Mai 2025
5. September 2023
15. Februar 2026
8. März 2023
6. April 2023
18. Juli 2023
13. August 2023



