Zwischen Offenheit und Schutz: Behinderung im Vorstellungsgespräch

txn. Das Vorstellungsgespräch ist ein Moment gespannter Aufmerksamkeit. Die eigene berufliche Erfahrung liegt offen auf dem Tisch, Qualifikationen werden abgefragt, Erwartungen abgeglichen. Für Arbeitnehmende mit Behinderung kommt in dieser Situation häufig eine zusätzliche Überlegung hinzu: Soll die eigene Einschränkung angesprochen werden – oder bleibt sie außen vor? Die Frage wirkt simpel, ist aber selten eindeutig zu beantworten. Denn sie berührt nicht nur formale Aspekte des Bewerbungsprozesses, sondern auch persönliche Erfahrungen, frühere Reaktionen und die Sorge, vorschnell eingeordnet zu werden.
In vielen Fällen ist die Behinderung im Gespräch kein offensichtliches Thema. Sie beeinflusst weder den bisherigen Werdegang noch die angestrebte Tätigkeit. So entsteht ein Entscheidungsspielraum, der Unsicherheit auslösen kann. Offenheit kann als ehrlich empfunden werden – Schweigen hingegen als Schutz der eigenen Privatsphäre. Beides hat seine Berechtigung.
Wann Schweigen erlaubt ist – und Offenheit hilfreich sein kann
Entscheidend ist weniger die grundsätzliche Frage nach dem „Ob“, sondern der Zusammenhang, in dem eine Behinderung für die konkrete Tätigkeit steht. Orientierung bietet eine Einschätzung von Petra Timm, Pressesprecherin des Personaldienstleisters Randstad, die den Kern dieser Abwägung präzise auf den Punkt bringt: „Ob eine Behinderung im Vorstellungsgespräch thematisiert wird, liegt grundsätzlich bei den Bewerbenden. Eine Pflicht zur Offenlegung besteht nicht. Relevant wird die Angabe dann, wenn die Behinderung Auswirkungen auf die Ausübung der Tätigkeit hat oder bestimmte Rahmenbedingungen am Arbeitsplatz erforderlich macht. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, das Thema offen anzusprechen, um Transparenz zu schaffen und Missverständnisse von Anfang an zu vermeiden.“
Diese Einordnung macht deutlich: Nicht die Behinderung an sich ist ausschlaggebend, sondern ihre Bedeutung für den Arbeitsalltag. Wer ohne Einschränkungen arbeiten kann und keine besonderen Rahmenbedingungen benötigt, ist nicht verpflichtet, persönliche Informationen preiszugeben. Anders verhält es sich, wenn Anpassungen notwendig sind oder Fragen zur Belastbarkeit frühzeitig geklärt werden sollten. Dann kann Offenheit helfen, unrealistische Erwartungen zu vermeiden – auf beiden Seiten.
Gespräch statt Rechtfertigung
Wird das Thema angesprochen, kommt es auf die Art der Darstellung an. Im Vordergrund steht nicht die medizinische Diagnose, sondern die praktische Einordnung: Was funktioniert gut? Wo sind Anpassungen sinnvoll? Welche Lösungen haben sich bewährt? Auf diese Weise bleibt das Gespräch sachlich und arbeitsbezogen – und die eigene Qualifikation rückt nicht in den Hintergrund.
Gleichzeitig darf die Entscheidung gegen eine Thematisierung nicht als Ausweichen verstanden werden. Sie ist Ausdruck eines legitimen Selbstschutzes. Das Vorstellungsgespräch ist kein Ort, an dem die gesamte persönliche Geschichte offengelegt werden muss. Es geht um Eignung, Zusammenarbeit und gegenseitige Erwartungen.
txn. Nicht die Behinderung an sich ist ausschlaggebend, sondern ihre Bedeutung für den Arbeitsalltag. Wer ohne Einschränkungen arbeiten kann und keine besonderen Rahmenbedingungen benötigt, ist nicht verpflichtet, persönliche Informationen preiszugeben.
txn-Foto: Adobe Stock_Monika Wisniewska/Randstad
Schlagwörter: Behinderung im Vorstellungsgespräch, txn, Zwischen Offenheit und Schutz|
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