Wer schützt die Person hinter dem Lenkrad?

Viele unterschätzen die Absicherungslücke
txn. Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit, rutschige Straßen oder eine unvorhersehbare Situation im Verkehr – ein selbstverschuldeter Unfall passiert schneller, als es vielen bewusst ist. Doch während die Haftpflichtversicherung für Schäden beim Unfallgegner aufkommt und die Kaskoversicherung das eigene Fahrzeug absichert, bleibt eine Frage meist unbeantwortet: Wer übernimmt die Kosten für den Fahrer oder die Fahrerin, wenn es zu Verletzungen kommt?
Wer sich hinter ein Lenkrad setzt, geht fälschlicherweise davon aus, in jedem Fall abgesichert zu sein. Doch es gibt eine große Lücke: Während Mitfahrende über die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers abgesichert sind, erhält die Fahrerin oder der Fahrer bei einem selbst verschuldeten Unfall keine Leistungen aus der eigenen Kfz-Haftpflicht. „Wer nach einem Unfall mit schweren Verletzungen für längere Zeit ausfällt, kann schnell in finanzielle Schwierigkeiten geraten“, erklärt Thiess Johannssen von den Itzehoer Versicherungen. „Die Fahrerschutzversicherung greift in solchen Fällen und übernimmt unter anderem Kosten für Verdienstausfall, Heilbehandlungen oder sogar notwendige Umbaumaßnahmen in der Wohnung.“
Auch wenn der Unfall durch äußere Einflüsse wie Wildwechsel oder Glätte verursacht wurde, können schnell hohe Kosten entstehen. Eine Fahrerschutzversicherung sorgt dafür, dass die fahrende Person unabhängig von der Schuldfrage abgesichert ist und finanzielle Unterstützung erhält.
Weitere Informationen gibt es unter www.itzehoer.de.
txn-Foto: hodim/AdobeStock/Itzehoer
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