Wenn die falsche Wahl teuer wird

txn. Wer heute bei neuen Fenstern noch auf Zweifachverglasungen setzt, spart oft am falschen Ende. Da diese nicht die erforderlichen Dämmwerte erreichen, wird der Einbau der Fenster nicht gefördert. Am Ende können deswegen die Kosten höher sein als bei Kunststofffenstern mit Dreifachverglasung, für die es Zuschüsse von mindestens 20 Prozent gibt.
Foto: I. Golub/123rf/Veka
Fensterförderung
txn. Wer neue Fenster plant und aus Kostengründen auf eine Zweifachverglasung setzt, sollte nochmal nachrechnen. Denn Zweifachverglasungen können die heute möglichen Dämmwerte nicht erreichen und deswegen gibt es keine staatlichen Zuschüsse für die 2-fach Verglasung.
Anders bei dreifachverglasten Energiespar-Fenstern – hier werden mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten vom Staat übernommen. In der Regel ist der finanzielle Aufwand für geförderte Dreifachverglasungen deswegen niedriger als für die ungeförderte Variante. Dazu kommen dann der höhere Wohnwert und die Einsparungen durch den erheblich geringeren Heizenergiebedarf.
Es rechnet sich also nicht, auf die zweitbeste Variante zu setzen. Viele Eigenheimbesitzer entscheiden sich für pflegeleichte Kunststofffenster mit gutem Preis-Leistungsverhältnis. Hier sollte dann auf die Qualität der Profile geachtet werden. Empfehlenswert sind die besonders stabilen Systeme aus Veka-Profilen in Klasse A-Qualität nach DIN EN 12608. Dank der durchdachten Konstruktion und dem höheren Materialeinsatz bei der Herstellung der Profile können die Fenster auch große und schwere Dreifachverglasungen sicher tragen. Ansprechpartner für den Fenstertausch lassen sich online unter www.veka.de über die Postleitzahlen-Suche einfach finden.
Kurz & knapp die Vorteile einer 3-fach Verglasung:
2) Sehr gute Wärmedämmung
3) Gute akustische Dämmung, weniger Aussenlärm
4) Gut fürs Klima
Unser Partner Weber Fensterbau kann euch rund um das Thema Fenster beraten! Hier geht es zur Website:
Aktuelle Beiträge
28. Juni 2026
27. Juni 2026
Events
KuFisch Kunstausstellung/Livemusik/Theater
1. August 2026 - 18:00 Uhr
BUNT GEMISCHT
19. Dezember 2025
17. Dezember 2025
14. Juni 2026
3. Juli 2023
9. Dezember 2025
13. September 2025
9. Dezember 2024
23. Juli 2025
1. Dezember 2020
25. Juni 2024
16. Januar 2024
31. Januar 2026
18. Dezember 2023
24. Juli 2023
3. Juli 2023
16. April 2025
9. November 2025
29. September 2025
28. Juni 2026
23. Oktober 2024
6. September 2025
14. August 2023
20. Februar 2025
20. Dezember 2025
3. Mai 2025
20. Februar 2025
21. November 2021
25. Juni 2025
25. August 2025
10. August 2023
5. Juni 2023
19. Januar 2025
6. April 2023

