Aktuell kein Zufluss am Gelterswoog

Heiße Wochen fordern ihren Tribut – Messwehr wird repariert
Die regnerischen Tage, die wir gerade erleben, sind für die Natur im Sommer Gold wert. Doch am Gelterswoog hat die lange Trockenperiode deutliche Spuren hinterlassen. War am 17. Juli bei noch ein geringer Wasserzufluss in das beliebte Badegewässer erkennbar, so ist der Zulauf nun komplett trocken gefallen. Das ergab eine erneute Ortsbesichtigung durch das Umweltreferat Mitte der Woche.
Die Ortsbesichtigung ergab aber auch, dass es keine Hindernisse für das Wasser beim Zulauf gibt. Sollte also wieder Wasser in der nächsten Zeit am Messwehr ankommen, kann es ungehindert in den Gelterswoog fließen. Das defekte Messwehr spielt dabei keine Rolle. Es wird, in Rücksprache mit Referat Umweltschutz, in der nächsten Zeit durch die dafür zuständige SWK repariert; einen konkreten Zeitplan gibt es noch nicht.
Ein Zufluss aus dem Kolbental besteht aktuell nicht. Beim Kolbenwoog ist ein deutlicher Rückgang des Wasserstands zu erkennen, sodass ein Abfluss nur über die Verrohrung erfolgt und entsprechend gering ist. Die Abflussrinne führt momentan kein Wasser.
Im Walkmühltal, das bereits zum Landkreis Kaiserslautern gehört, sind die Weiher recht gut gefüllt. Hier ist aus den Woogen auch ein deutlicher Abfluss über die Abflussrinnen zu beobachten. Am Messwehr 3 im Walkmühltal ist ebenfalls noch ein Abfluss in Richtung Gelterswoog vorhanden. Im Bereich des früheren Rotenwooges wird das restliche Wasser durch die feuchteabhängigen Schutzflächen aufgebraucht und das Restwasser sickert in den Untergrund. Eine Ursache, wie etwa das Aufstauen von Wasser durch Bäume, konnte nicht beobachtet werden. Umgefallene Bäume und Sträucher die im Bachbett liegen, haben in den zugänglichen Bereichen den Abfluss des Wassers nicht verhindert. Das Wasser konnte unter dem Stamm durch fließen.
Nach dieser Begutachtung geht das Umweltreferat davon aus, dass aktuell keine Unterhaltungsmaßnahmen erforderlich sind, da der Durchfluss gewährt ist. Außerdem würde der Eingriff mit einem Bagger erhebliche Schäden anrichten, die aus naturschutzfachlicher Sicht (FFH-Gebiet, Naturschutzgebiet) unbedingt vermieden werden sollten.
BUNT GEMISCHT
26. März 2025
2. Februar 2025
17. Mai 2024
2. Januar 2025
21. Dezember 2024
19. April 2025
18. Januar 2025
13. August 2023
12. Juli 2023
12. Februar 2024
2. Dezember 2025
17. Januar 2025
6. Februar 2024
4. Juni 2025
27. März 2023
26. Januar 2025
6. Juli 2023
23. Februar 2025
5. Juli 2023
22. Februar 2025
28. September 2025
20. März 2023
8. Februar 2021
16. November 2025
29. Dezember 2023
15. Februar 2021
1. November 2025
23. Januar 2025
21. Juni 2025
11. August 2023
3. Januar 2024
24. August 2023
18. Juli 2023
16. Mai 2025
30. September 2021
7. August 2023
20. März 2023
13. Oktober 2023
13. Juli 2021

