Wohngebäudeversicherung

Was tun bei Beitragsanpassungen?
- Viele Wohngebäudeversicherer haben in den letzten Jahren die Beiträge erhöht.
- Die Verbraucherzentralen erreichen immer wieder Anfragen, inwieweit Beitragserhöhungen zulässig sind.
- Ein Anbieterwechsel oder die Vereinbarung eines Selbstbehaltes können helfen, die Beitragsbelastung möglichst gering zu halten.
Eine Wohngebäudeversicherung ist für jede:n Hauseigentümer:in ein Muss. Sie schützt vor den finanziellen Folgen von Sachschäden an dem Gebäude. Wer eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen hat, dem flattert womöglich ein Schreiben seines Versicherers ins Haus, dass der aktuelle Beitrag angepasst wird.
„Uns erreichen regelmäßig Anfragen von verunsicherten Verbraucher:innen, die sich fragen, ob eine entsprechende Erhöhung hinzunehmen ist und wie ihre Rechte sind“, berichtet Anna Follmann, Versicherungsberaterin der Verbraucherzentrale.
Die Beitragsanpassungen haben jedoch einen Hintergrund. Wohngebäude werden in der Regel zum gleitenden Neuwert versichert. Die Beitragszahlungen wendet der Versicherer im Rahmen seiner wirtschaftlichen Gesamtkalkulation auf, um im Schadensfall einen ausreichenden Versicherungsschutz zu gewährleisten. Ein Anpassungsfaktor, welcher sich nach der Baupreis- und Lohnkostenentwicklung bemisst, wird jährlich herangezogen, um sicherzustellen, dass die Versicherungssumme den tatsächlichen Wiederherstellungswert des Hauses widerspiegelt. Schadensregulierungskosten wie etwa Materialkosten und Handwerkerkosten sind in den letzten Jahren gestiegen. Aus diesem Grund verfügen Anbieter von Wohngebäudeversicherungen in ihren Versicherungsbedingungen über Anpassungsklauseln, um sich eine Beitragsanpassung vorzubehalten. Die Beiträge verteuern sich also, weil es nach einem Schaden immer teurer wird, ein Haus nach gleicher Art und Güte wiederaufzubauen.
Wer eine Beitragsanpassung ablehnt, dem droht eine Unterversicherung und gegebenenfalls auch die Kündigung der bisherigen Police durch den Versicherer. Das sollte auf jeden Fall vermieden werden. Denn bei einem Neuantrag müssen Kund:innen angeben, dass der bisherige Vertrag durch den früheren Versicherer gekündigt worden ist. Unter diesen Umständen würde ein neuer Versicherer das Gebäude meist nur zu einer höheren Prämie, mit einem höheren Selbstbehalt oder möglicherweise überhaupt nicht versichern.
Die gute Nachricht: Die Beitragsunterschiede zwischen den einzelnen Versicherungsgesellschaften sind enorm. Ein unabhängiger Vergleich lohnt sich.
Die Stiftung Warentest bietet Testberichte unter https://www.test.de.
„Auch die Vereinbarung eines Selbstbehaltes kann dazu beitragen, die Beitragsbelastung möglichst gering zu halten“, so Follmann.
Aufgrund des Klimawandels nehmen Naturkatastrophen immer mehr zu und insbesondere Starkregenereignisse können überall auftreten. Trotz aller Einsparbemühungen sollten Verbraucher:innen auf den wichtigen Baustein Elementarschutz bestehen. Dieser sichert als Zusatzbaustein in der Wohngebäudeversicherung gegen Elementargefahren wie Starkregen, Überschwemmung und Rückstau ab, welche nicht automatisch in der Wohngebäudeversicherung mitversichert sind.
Fragen rund um Wohngebäudeversicherungen beantworten die Beraterinnen und Berater der Verbraucherzentrale montags von 10 bis 13 Uhr und mittwochs von 14 bis 17 Uhr unter der Rufnummer (06131) 28 48 126.
Quelle: Stiftung Warentest
-Werbeanzeige-
-Werbeanzeige-
BUNT GEMISCHT
21. Juli 2025
3. August 2025
14. August 2020
9. März 2025
31. Januar 2025
10. Februar 2021
10. August 2025
19. Juni 2023
4. August 2023
8. August 2023
28. April 2021
12. April 2025
27. März 2023
18. Januar 2025
21. Juli 2023
20. November 2023
23. März 2025
22. Januar 2025
21. Februar 2025
29. September 2023
22. März 2025
9. April 2021
10. Mai 2024
3. Mai 2025
26. Januar 2025
16. Dezember 2022
4. Oktober 2025
18. Juli 2023
2. Juni 2022
26. Juli 2023
10. August 2025
14. August 2020
24. Juli 2023
2. August 2023
23. August 2023
12. Juli 2023
28. März 2025
21. März 2025
10. Dezember 2024