Wegovy & Co: Missbrauch leicht gemacht

Testkäufe von Abnehmspritzen zeigen mangelhafte Kontrolle bei telemedizinischen Online-Plattformen
Von Hollywood bis Herne reicht der Hype um die sogenannte Abnehmspritze. Das Medikament ist in Deutschland verschreibungspflichtig und zum Beispiel für Patient:innen mit Adipositas vorgesehen. Tatsächlich aber nutzen auch normalgewichtige Menschen trotz Risiken Wegovy & Co, um schnell und mühelos schlanker zu werden. Und das wird ihnen viel zu leicht gemacht, kritisiert das Projekt Faktencheck Gesundheitswerbung der Verbraucherzentralen NRW und Rheinland-Pfalz. Testkäufe der Verbraucherschützer ergeben: Von zehn identifizierten telemedizinischen Online-Plattformen verlangen vier keinerlei Nachweise zur Identität oder zum Körpergewicht. Bei fünf war eine Bestellung des Medikaments sehr einfach durch eine Gewichtsanpassung im Fragebogen möglich, somit auch für Normalgewichtige. „Das zeigt, dass die Kontrollmechanismen nicht ausreichend sind“, sagt Projektleiterin Gesa Schölgens.
Das Team der Verbraucherzentrale hat vom 2. bis 11. März 2026 Testkäufe bei deutschsprachigen telemedizinischen Plattformen im Internet durchgeführt. Geprüft wurden ausschließlich Angebote, bei denen der Bestellprozess ohne verpflichtende Videoberatung durchgeführt werden kann. „Wir haben untersucht, ob man online die Abnehmspritze bestellen kann, wenn man nicht den vorgeschriebenen Body-Mass-Index erfüllt oder falsche Angaben zu Identität oder Gewicht macht“, sagt Gesa Schölgens.
Von den insgesamt zehn identifizierten telemedizinischen Plattformen verlangten nur vier einen Identitätsnachweis. Diese wurden von den Testkäufen ausgeschlossen. Von den übrigen sechs Plattformen forderten vier keinerlei Nachweise zur Identität oder zum Körpergewicht. Zwei verlangten Fotos als Nachweis, etwa ein Ganzkörperfoto und ein Foto der Körperwaage. „Das konnten wir in einem Fall problemlos mithilfe Künstlicher Intelligenz bereitstellen, im zweiten Fall wurde das künstlich erzeugte Bild nicht akzeptiert“, so Schölgens. Fazit: Zwar war bei keiner der Plattformen eine Bestellung mit Normalgewicht möglich. „Haben wir aber das Gewicht angepasst auf den erforderlichen Body-Mass-Index, erhielten wir bei fünf Plattformen die Verschreibung problemlos.“
Verstoß gegen ärztliche Standards und Sorgfaltspflichten
Die Praxis, Rezepte für Medikamente wie Wegovy allein auf Basis eines Online-Fragebogens auszustellen, ist aus Sicht der Verbraucherschützer rechtlich unzulässig. „Das ärztliche Berufsrecht erlaubt Fernbehandlungen nur, wenn nach allgemein anerkannten fachlichen Standards ein persönlicher ärztlicher Kontakt mit dem zu behandelnden Menschen nicht erforderlich ist“, erläutert Schölgens. „Die ausschließliche Rezeptvergabe der Abnehmspritze über leicht manipulierbare Online-Fragebögen ohne echten Arztkontakt widerspricht aus unserer Sicht klar diesen Anforderungen. Wir sehen darin eine Verletzung grundlegender ärztlicher Sorgfaltspflichten.“ Denn bei Menschen, die sich die Medikamente spritzen, können zum Beispiel Nebenwirkungen auftreten – von Übelkeit und Erbrechen bis hin zu Allergien oder seltener schweren Erkrankungen.
Hintergrund
Das bekannteste Abnehm-Medikament heißt Wegovy und enthält den Wirkstoff Semaglutid. Bei vielen Adipositas-Erkrankten sorgen die Wirkstoffe unter anderem dafür, dass sie sich schneller satt fühlen, keine Heißhunger-Attacken bekommen und weniger essen. Die Nebenwirkungen reichen laut Hersteller von Übelkeit und Erbrechen bis hin zu Entzündungen der Bauchspeicheldrüse.
Auch interessant:
Die Stiftung Warentest hat aktuell alle in Deutschland zugelassenen Medikamente zur Gewichtsabnahme bewertet. Untersucht wurde die Wirksamkeit von vier Wirkstoffen in insgesamt 17 Präparaten. Ergebnis: Nur zwei der Wirkstoffe überzeugen in Kombination mit Lebensstilveränderung. Aufgrund der möglichen Nebenwirkungen und unerforschten Langzeitfolgen raten die Tester ausdrücklich von einer Einnahme ohne ärztliche Begleitung ab.
Weiterführende Infos und Links:
- Der komplette Testkauf-Bericht ist abrufbar unter:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/118543 - Aktuelle Untersuchung der Stiftung Warentest Abnehmspritzen im Test: Stiftung Warentest Heft 04/2026 und unter www.test.de/abnehmmittel
- Mehr zu Faktencheck Gesundheitswerbung: www.verbraucherzentrale.nrw/ueber-uns/was-wir-wollen-54312
Das Projekt „Digitaler Health Style Markt“ (Faktencheck Gesundheitswerbung) wird gefördert vom Bundesministerium für Verbraucherschutz und wird von den Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz umgesetzt.
VZ-RLP
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