Dubiose Schreiben von „DerKundenClub“ „Willkommen“ in der Kostenfalle: Hohe Kosten für eine nie bestellte Leistung?

Post aus Bulgarien sorgt aktuell für Verwirrung in rheinland-pfälzischen Briefkästen. Das Unternehmen „DerKundenClub“ verschickt vermeintliche Begrüßungsschreiben für eine Lotto-Spielgemeinschaft. Die betroffenen Verbraucher:innen berichten, niemals einen solchen Vertrag abgeschlossen zu haben.
Aktuell häufen sich Berichte über Schreiben der Firma DerKundenClub mit Sitz in Petrich, Bulgarien. Die gute Nachricht vorab: Wer nicht unterschrieben hat, muss auch nicht zahlen! In den Briefen werden Verbraucher:innen als neue Mitglieder einer Spielgemeinschaft für den EuroJackpot begrüßt. Das Unternehmen behauptet einfach, die Betroffenen aus einer „bisherigen Spielgemeinschaft übernommen“ zu haben.
Für die Teilnahme an den Ziehungen sollen monatlich 79 Euro fällig werden. Der Betrag wird laut Schreiben per SEPA-Lastschrift „4-wöchentlich im Voraus“ eingezogen. Dabei wird eine Mindestvertragslaufzeit von drei Monaten suggeriert.
„Man sollte sich von der offiziellen Aufmachung und den bereits eingedruckten Bankdaten nicht einschüchtern lassen“, rät Juristin Andrea Steinbach von der Verbraucherzentrale. „Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn beide Seiten zustimmen. Eine einseitige „Übernahme“ aus anderen Gemeinschaften ohne Zustimmung ist rechtlich nicht wirksam.“
Checkliste: Das sollten Betroffene jetzt tun
Post aus Bulgarien sorgt aktuell für Verwirrung in rheinland-pfälzischen Briefkästen. Das Unternehmen „DerKundenClub“ verschickt vermeintliche Begrüßungsschreiben für eine Lotto-Spielgemeinschaft. Die betroffenen Verbraucher:innen berichten, niemals einen solchen Vertrag abgeschlossen zu haben.
Aktuell häufen sich Berichte über Schreiben der Firma DerKundenClub mit Sitz in Petrich, Bulgarien. Die gute Nachricht vorab: Wer nicht unterschrieben hat, muss auch nicht zahlen! In den Briefen werden Verbraucher:innen als neue Mitglieder einer Spielgemeinschaft für den EuroJackpot begrüßt. Das Unternehmen behauptet einfach, die Betroffenen aus einer „bisherigen Spielgemeinschaft übernommen“ zu haben.
Für die Teilnahme an den Ziehungen sollen monatlich 79 Euro fällig werden. Der Betrag wird laut Schreiben per SEPA-Lastschrift „4-wöchentlich im Voraus“ eingezogen. Dabei wird eine Mindestvertragslaufzeit von drei Monaten suggeriert.
„Man sollte sich von der offiziellen Aufmachung und den bereits eingedruckten Bankdaten nicht einschüchtern lassen“, rät Juristin Andrea Steinbach von der Verbraucherzentrale. „Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn beide Seiten zustimmen. Eine einseitige „Übernahme“ aus anderen Gemeinschaften ohne Zustimmung ist rechtlich nicht wirksam.“
Checkliste: Das sollten Betroffene jetzt tun
- Widerspruch einlegen: Per E-Mail an info@derkundenclub.com, dass kein Vertrag besteht. Den Vertragsschluss sollte man ausdrücklich bestreiten.
- Konto im Blick behalten: Sollte der Betrag von 79 Euro ohne Einverständnis abgebucht werden, kann man diese Lastschrift bei der Bank innerhalb von acht Wochen ohne Angabe von Gründen rückgängig machen („Rücklastschrift“).
- Keine Angst vor Inkasso: Dubiose Anbieter drohen oft mit Mahnungen oder Inkasso-Büros. Hier standhaft bleiben: Wo kein wirksamer Vertrag, da keine Zahlungspflicht.
- Datenschutz einfordern: Zusätzlich sollte man die Löschung der personenbezogenen Daten fordern und eine Bestätigung darüber, woher der Anbieter die Bank-Daten ursprünglich erhalten hat.
- Auf der Seite der Verbraucherzentrale kann man sich bei Bedarf interaktiv einen Musterbrief erstellen lassen.
VZ-RLP
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