Das ändert sich 2026 beim Thema Ernährung – Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

EU-weite Höchstmengen bei Nahrungsergänzungsmitteln
In Deutschland geben Verbraucher:innen jedes Jahr mehr als vier Milliarden Euro für Nahrungsergänzungsmittel aus. Viele dieser Produkte sind jedoch nicht notwendig und zudem häufig zu hoch dosiert. Ab 2026 sollen deshalb EU-weit verbindliche Höchstmengen für Inhaltsstoffe eingeführt werden. Hintergrund ist der stetig steigende Konsum, oft auch die gleichzeitige Einnahme mehrerer Präparate.
Bislang existieren in den einzelnen Mitgliedsstaaten unterschiedliche Empfehlungen oder gesetzliche Vorgaben zu Tageshöchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe, die sich zum Teil deutlich voneinander unterscheiden. In Deutschland gibt es bisher lediglich unverbindliche Empfehlungen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), an die sich nur wenige Hersteller halten, obwohl eine EU-weite Festlegung bereits seit 2002 vorgesehen ist.
Ab 2026 sollen nun verbindliche Höchstmengen für besonders kritische Nährstoffe wie Selen, Mangan, Folsäure, Vitamin B6, Vitamin A beziehungsweise Betacarotin, Vitamin E, Vitamin D und Eisen gelten. Darüber hinaus werden auch Mengenbeschränkungen für bestimmte Pflanzenstoffe erwartet, darunter Berberin, Garcinia/HCA und Fenchel, für die bereits Sicherheitsbewertungen der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) vorliegen.
Weiterführende Informationen: Die Position der Verbraucherzentralen zu Nahrungsergänzungsmitteln gibt es im Portal „Klartext Nahrungsergänzung“.
Mehr Durchblick beim Honig
Ab dem 14. Juni 2026 tritt die sogenannte Frühstücksrichtlinie in Kraft, die für mehr Klarheit bei der Herkunftskennzeichnung von Honig sorgt. Künftig müssen die Ursprungsländer auf den Verpackungen entsprechend ihrem Gewichtsanteil und in absteigender Reihenfolge angegeben werden. Damit entfallen ungenaue Angaben wie „EU/Nicht-EU“, sodass direkt erkennbar ist, ob es sich um regionale Produkte oder um importierte Ware handelt.
Darüber hinaus wird die Bezeichnung „Marmelade“ ab 2026 voraussichtlich für alle Fruchtaufstriche erlaubt sein. Bislang durfte der Begriff ausschließlich für Produkte aus Zitrusfrüchten verwendet werden, während andere Aufstriche als Konfitüre bezeichnet werden mussten. Zusätzlich steigen die Mindestfruchtgehalte: Für Konfitüre von 350 auf 450 Gramm pro Kilogramm und für Konfitüre Extra von 450 auf 500 Gramm pro Kilogramm.
Käfighaltung für Legehennen nun endgültig verboten
Ab dem 1. Januar 2026 wird die Käfighaltung von Legehennen in Deutschland vollständig beendet. Bislang war noch die sogenannte Kleingruppenhaltung in Käfigen erlaubt, diese läuft mit dem Jahresende aus. Innerhalb der Europäischen Union bleibt die Käfighaltung jedoch weiterhin zulässig, sodass Eier aus dieser Haltung auch künftig in Deutschland verkauft und verarbeitet werden dürfen.
Bei rohen Eiern können Verbraucher:innen anhand des Erzeugercodes erkennen, aus welcher Haltungsform die Eier stammen. Für verarbeitete Produkte wie Nudeln, Kuchen, Mayonnaise oder Feinkostsalate besteht dagegen keine Pflicht zur Kennzeichnung der Legehennenhaltung. Dadurch bleibt für Konsument:innen unklar, unter welchen Bedingungen die verwendeten Eier produziert wurden und aus welchem Herkunftsland sie stammen.
Quelle: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
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