Kaiserslautern – Überfahrhilfen und Bordsteinrampen im öffentlichen Verkehrsraum

Nicht genehmigte Überfahrhilfen sind zu entfernen
Im Stadtgebiet Kaiserslautern ist zunehmend festzustellen, dass Anliegerinnen und Anlieger Überfahrhilfen, Auffahrkeile oder Bordsteinrampen an Bordsteinkanten oder in Straßenrinnen vor ihren Grundstückszufahrten anbringen. Diese Konstruktionen, die häufig aus Holz, Metall oder Kunststoff bestehen, sollen ein bequemeres Zufahren ermöglichen. Das Anbringen solcher Rampen im öffentlichen Verkehrsraum ist jedoch nicht erlaubt.
Die genannten Hilfsmittel können die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, die Oberflächenentwässerung behindern und erschweren zudem die Arbeit der Straßenreinigung und des Winterdienstes. Besonders für Radfahrende stellen die Rampen eine potenzielle Gefahr dar, da die abrupten Höhenunterschiede oder unebenen Übergänge das Unfallrisiko erhöhen können – insbesondere bei schlechten Sichtverhältnissen oder widrigen Wetterbedingungen.
Das unerlaubte Auslegen oder Befestigen solcher Rampen stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß der Sondernutzungssatzung der Stadt Kaiserslautern dar. In Fällen, in denen die Rampen fest mit der Straße verbunden wurden (z. B. durch Verschrauben), kann dies zudem als Sachbeschädigung nach § 303 Strafgesetzbuch (StGB) gewertet werden.
Die Stadtbildpflege Kaiserslautern (SK) fordert daher alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger auf, nicht genehmigte Überfahrhilfen und Bordsteinrampen bis Ende Februar 2025 zu entfernen. Anschließend wird die SK direkt auf die Bürgerinnen und Bürger zugehen, die ihre nicht genehmigten Überfahrhilfen und Bordsteinrampen bis dahin noch nicht zurückgebaut haben.
Bordsteinabsenkungen können per E-Mail an koordinierungsstelle@kaiserslautern.debeantragt werden. Im Falle der Genehmigung kann die Herstellung eigenständig und unter Beachtung der Auflagen umgesetzt werden. Die Kosten trägt die Antragstellerin oder der Antragsteller.
Die SK dankt allen Bürgerinnen und Bürgern für ihre Kooperation und ihr Verständnis, um die Sicherheit des öffentlichen Straßenraums zu gewährleisten.
Foto (c): Stadtbildpflege Kaiserslautern
Aktuelle Beiträge
1. August 2025
1. August 2025
1. August 2025
Events
Schlabbeflickerfestival 2025
1. August 2025 bis 3. August 2025
BUNT GEMISCHT
7. August 2023
22. April 2021
22. Juni 2020
21. Juni 2025
22. Juni 2025
29. August 2023
27. November 2024
18. Februar 2022
20. Oktober 2023
9. Februar 2023
30. März 2023
2. September 2024
8. Februar 2024
12. November 2024
26. April 2025
15. März 2025
31. Juli 2023
17. Mai 2024
19. Juni 2025
15. Juni 2023
16. Juli 2025
27. September 2023
16. Januar 2024
27. Juli 2025
22. Januar 2025
27. November 2023
29. Februar 2024
24. Mai 2023
14. August 2020
29. Dezember 2023
2. Juli 2025
18. April 2023
26. Juli 2025
29. Januar 2024
12. Dezember 2024
14. Dezember 2023
16. April 2025
23. Januar 2025
25. Januar 2025
12. Dezember 2024