Zweibrücken – Ab 5. Oktober 2025: Pflicht zur Empfängerüberprüfung bei Überweisungen

Ab 5. Oktober 2025 tritt eine gesetzliche Neuerung im Zahlungsverkehr in Kraft: Bei Überweisungen, Echtzeitüberweisungen sowie Sammel- und Daueraufträge und Terminüberweisungen gleichen Banken künftig automatisch den angegebenen Empfängernamen mit der IBAN ab. Diese sogenannte Empfängerprüfung soll fehlerhafte Aufträge und Betrugsversuche eindämmen und für mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr sorgen.
Wichtig für Zahlungen an die Stadt:
Bitte verwenden Sie zukünftig bei allen Überweisungen als Empfängername ausschließlich:
„Stadt Zweibrücken“.
Abweichende Schreibweisen (z. B. „Stadtverwaltung Zweibrücken“, „Stadtkasse Zweibrücken“ oder Abkürzungen) können zu Verzögerungen oder Rückweisungen führen.
Bitte passen Sie auch Ihre Überweisungsvorlagen im Online-Banking und bestehende Daueraufträge entsprechend an.
Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Vereine o.ä.:
- Bürgerinnen und Bürger: Achten Sie bei Zahlungen an die Stadt beim Zahlungsempfänger auf die exakte Schreibweise.
- Unternehmen & Vereine: Prüfen Sie eigene Rechnungen, Systeme und QR-Codes auf Ihren korrekten Empfängernamen.
Stadt Zweibrücken
Aktuelle Beiträge
3. März 2026
Events
WORTLAUT -EIN URALTER TEICH / EIN FROSCH SPRINGT HINEIN
15. März 2026 - 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr
BUNT GEMISCHT
5. Januar 2026
24. Dezember 2025
30. Juni 2021
10. August 2025
29. Juli 2024
16. November 2025
28. November 2025
11. September 2023
21. März 2023
18. Dezember 2023
11. November 2024
24. Juli 2023
24. Juli 2023
20. März 2023
3. April 2023
14. August 2023
24. Februar 2025
13. Januar 2025
21. April 2021
2. März 2025
14. September 2025
28. November 2025
2. Dezember 2025
22. Januar 2024
6. Januar 2025
24. Februar 2024
23. Dezember 2024
17. Mai 2024
1. März 2026
6. Juli 2023
10. Januar 2025
12. Juli 2023
29. Juni 2023
31. Januar 2026
12. November 2024
31. Juli 2023


