Zweibrücken – Ab 5. Oktober 2025: Pflicht zur Empfängerüberprüfung bei Überweisungen

Ab 5. Oktober 2025 tritt eine gesetzliche Neuerung im Zahlungsverkehr in Kraft: Bei Überweisungen, Echtzeitüberweisungen sowie Sammel- und Daueraufträge und Terminüberweisungen gleichen Banken künftig automatisch den angegebenen Empfängernamen mit der IBAN ab. Diese sogenannte Empfängerprüfung soll fehlerhafte Aufträge und Betrugsversuche eindämmen und für mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr sorgen.
Wichtig für Zahlungen an die Stadt:
Bitte verwenden Sie zukünftig bei allen Überweisungen als Empfängername ausschließlich:
„Stadt Zweibrücken“.
Abweichende Schreibweisen (z. B. „Stadtverwaltung Zweibrücken“, „Stadtkasse Zweibrücken“ oder Abkürzungen) können zu Verzögerungen oder Rückweisungen führen.
Bitte passen Sie auch Ihre Überweisungsvorlagen im Online-Banking und bestehende Daueraufträge entsprechend an.
Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Vereine o.ä.:
- Bürgerinnen und Bürger: Achten Sie bei Zahlungen an die Stadt beim Zahlungsempfänger auf die exakte Schreibweise.
- Unternehmen & Vereine: Prüfen Sie eigene Rechnungen, Systeme und QR-Codes auf Ihren korrekten Empfängernamen.
Stadt Zweibrücken
BUNT GEMISCHT
11. Mai 2025
22. Mai 2025
25. Juni 2025
21. März 2025
25. August 2025
29. Mai 2025
24. Juli 2024
6. April 2021
9. Mai 2024
4. August 2023
7. September 2025
16. Februar 2026
5. Februar 2021
11. Dezember 2024
4. Mai 2025
3. Februar 2025
18. Juli 2025
28. Mai 2026
22. Dezember 2025
27. November 2025
12. Juli 2022
1. Dezember 2025
18. Februar 2025
11. Dezember 2024
18. April 2025
23. Februar 2026
31. Januar 2025
20. März 2023
21. Februar 2026
3. August 2025
26. November 2025
14. September 2023
30. Dezember 2025
8. Mai 2023
19. Dezember 2022




