Winterdienst in RLP: LBM nach besten Kräften gerüstet

Landesmobilität Rheinland-Pfalz
„Alle zur Verfügung stehenden 475 Winterdienstfahrzeuge wurden für einen flächendeckenden Einsatz in Rufbereitschaft versetzt“, betont LBM-Geschäftsführer Franz-Josef Theis. Bei starken Schneefällen werden die Fahrbahnen geräumt. Dies sei grundsätzlich der stärkste Bemessungsfall des Winterdienstes, für den die 475 Winterdienst (WD)-Routen der rheinland-pfälzischen Straßenmeistereien ausgelegt seien, so Theis weiter.
Hierbei sind alle eigenen WD-Fahrzeuge und Fremdunternehmer im Einsatz. Der rheinland-pfälzische Winterdienst befindet sich somit in Vollbesetzung im Einsatz. Die Streuhallen sind gut gefüllt, so dass keine Engpässe beim Streusalz zu erwarten sind.
Bei gemeldetem Blitzeis bzw. starkem Glatteis wird die maximal mögliche Streusalzmenge präventiv eingesetzt.
Ziel ist, eine Befahrbarkeit der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen von 6 Uhr bis 22 Uhr zu gewährleisten. Die Befahrbarkeit schließt ein, dass mit Behinderungen durch Schneereste oder je nach Einsatzdauer des Winterdienstes stellenweise auch mit einer geschlossenen Schneedecke gerechnet werden muss. Bei langanhaltenden Schneefällen (wie gemeldet) ist die Befahrbarkeit notfalls mit Schneeketten zu gewährleisten. Bei Eisregen (teils auch gemeldet) und Schneeverwehungen ist keine Befahrbarkeit mehr zu gewährleisten. Die gemeldeten starken Schneefälle und Eisregen können zu Schneebrüchen bzw. Astbrüchen an den Straßenbäumen führen.
Trotz bester Vorbereitung und Organisation sind dem Winterdienst auch Grenzen gesetzt, so dass der LBM an alle Verkehrsteilnehmer appelliert, auf nicht zwingend notwendige Fahrten zu verzichten. Gefahren durch winterliche Straßenzustände und Schnee- bzw. Astbrüche können nicht ausgeschlossen werden. Zudem sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass das jeweilige Fahrzeug mit Winterreifen (Pkw) bzw. Schneeketten (ggfls. Lkw) ausgestattet ist.
Aktuelle Beiträge
1. August 2025
1. August 2025
31. Juli 2025
Events
Residenzfest
9. August 2025 bis 11. August 2025
BUNT GEMISCHT
29. Juni 2025
24. Februar 2025
6. Februar 2021
23. November 2023
23. Dezember 2024
1. Juni 2025
29. Januar 2025
24. Dezember 2024
24. Januar 2025
14. Dezember 2023
14. Juli 2023
30. Juni 2021
19. Dezember 2022
13. August 2024
2. September 2024
14. Juli 2023
5. Juli 2023
26. Juli 2023
2. August 2023
24. Mai 2025
1. August 2023
10. August 2023
20. April 2025
31. Juli 2023
15. Februar 2021
30. März 2023
13. Mai 2025
6. November 2021
14. Mai 2024
20. Februar 2024
5. Mai 2020
12. Juli 2025
19. Juni 2023
16. Januar 2025