Weiterer Nachweis der Blauzungenkrankheit (BTV-8) im Saarland: Auswirkungen auf Rheinland-Pfalz und den Donnersbergkreis

Außer dem Landkreis Altenkirchen, sowie Teilen der Landkreise Ahrweiler, Neuwied und Westerwaldkreis ist somit das gesamte Bundesland Rheinland-Pfalz von den BTV 8 Nachweisen in Baden-Württemberg und dem Saarland betroffen. Der Donnersbergkreis ist bereits auf Grund des BTV 8 Nachweises in Baden-Württemberg vom 08.10.2025 Teil des betroffenen Gebietes (150 km Radius um den infizierten Betrieb).
Regelungen und Dokumente
Innerhalb des betroffenen Gebietes ist das Verbringen von Rindern, Schafen und Ziegen weiterhin ohne Einschränkung möglich. Das Verbringen von Rindern, Schafen und Ziegen aus diesen Gebieten heraus ist jedoch nur unter Einhaltung bestimmter Verbringungsregelungen möglich!
Bitte informierten Sie sich über die geltenden Regelungen, wenn Sie entsprechende Verbringungen planen! Die Einschränkungen gelten ausschließlich für BTV-8, in Bezug auf den BTV Serotyp 3 bestehen keine Einschränkungen für nationale Verbringungen.
Die aktuell geltenden Regelungen für BTV-8 finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass die Tiere zusätzlich von einer Tierhaltererklärung begleitet werden müssen. Hier die entsprechenden Dokumente:
- Tierhaltererklärung Blauzungenkrankheit zum Verbringen ungeimpfter Rinder, Schafe oder Ziegen innerhalb Deutschlands
- Tierhaltererklärung Blauzungenkrankheit zum Verbringen von SCHLACHTTIEREN (Rinder, Schafe oder Ziegen) innerhalb Deutschlands
- Tierhaltererklärung Blauzungenkrankheit zum Verbringen von Kälbern, Schafen und Ziegen in einem Alter von bis zu 90 Tagen innerhalb Deutschlands
Die wirksamste Maßnahme, um Tiere zu schützen und eine Ausbreitung zu verhindern, ist immer noch die Impfung gegen die aktuellen BTV- Serotypen. Diese ist zwar freiwillig, wird jedoch ausdrücklich empfohlen und auch weiterhin durch die Tierseuchenkasse und das Land mit der Impfstoffkosten-Beihilfe unterstützt.
Weitere Informationen und Kontakt
Weitere Informationen können Sie der Homepage des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (MKUEM) zur Blauzungenkrankheit entnehmen (https://mkuem.rlp.de/themen/tiere-und-tierwohl/tiergesundheit-tierseuchenbekaempfung/blauzungenkrankheit-bt).
Das Veterinäramt des Donnersbergkreises steht Ihnen für Fragen telefonisch (06352 710-244, -340, -224, -311) oder per Mail zur Verfügung (vet-agrar@donnersberg.de).
Stichwort: Die Blauzungenkrankheit
Die Blauzungenkrankheit ist eine ansteckende, jedoch nicht auf den Menschen übertragbare Tierseuche, die vor allem Wiederkäuer – insbesondere Rinder, Schafe und Ziegen – betrifft. Überträger sind blutsaugende Mücken (Gnitzen). Symptome der Blauzungenkrankheit sind Fieber, Apathie, Nasenausfluss, Durchblutungsstörungen, Lippen- und Zungenödeme mit Blaufärbung der Zunge, Schädigungen der Maulschleimhaut und im Bereich der Nase, Schwellungen und Verkrustungen der Naseneingänge, was das Atmen erschwert, sowie Entzündungen der Klauen, die mit Lahmheit einhergehen.
Donnersbergkreis | Foto: Andrey Niqi auf Pexels
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