Stadt nimmt Wettbürosteuer zurück

Autor/in: – Pressestelle
Neues Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ändert rechtlichen Rahmen
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 13. März einer Vorlage der Verwaltung zugestimmt, die im Juli 2021 verabschiedete Satzung über die Erhebung einer Wettbürosteuer zurückzunehmen. Auf deren Grundlage führte die Stadt Kaiserslautern mit Wirkung zum 01. August 2021 die Wettbürosteuer im Stadtgebiet ein, die insbesondere in Nordrhein-Westfalen und zuvor auch bereits in Koblenz und Ludwigshafen umgesetzt wurde.
Die Einführung wurde von der damaligen Rechtsprechung gestützt, etwa durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2017. Auch wurde die Rechtmäßigkeit der Wettbürosteuersatzung von Koblenz durch das Verwaltungsgericht Koblenz sowie das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz festgestellt bzw. bestätigt.
In einem Verfahren betreffend die Dortmunder Wettbürosteuersatzung hat nun das Bundesverwaltungsgericht jedoch seine damalige Rechtsauffassung geändert und die Erhebung einer kommunalen Wettbürosteuer für unzulässig erklärt. Begründet wurde dies durch die Gleichartigkeit dieser kommunalen Steuer mit der bundesrechtlich geregelten Rennwett- und Sportwettensteuer. Daher muss auch die Wettbürosteuersatzung der Stadt Kaiserslautern aufgehoben werden.
Eingeplant waren jährliche Einzahlungen in Höhe von 150.000 Euro. Zwar wurden die Steuerpflichtigen bereits angeschrieben, die weitere Bearbeitung wurde angesichts des Dortmund-Urteils jedoch bereits frühzeitig auf Eis gelegt. So wurden noch keine Bescheide erstellt und muss daher nun auch nicht zu Rückzahlungen kommen.
-Werbeanzeige-
-Werbeanzeige-
BUNT GEMISCHT
19. Juni 2023
18. Juli 2023
17. Januar 2025
31. Juli 2023
18. Oktober 2025
14. Juni 2023
22. Januar 2021
9. Februar 2025
15. Mai 2023
10. Dezember 2024
1. Januar 2025
15. August 2023
16. Januar 2025
12. Juli 2023
19. Juni 2025
5. April 2023
10. Januar 2024
21. September 2025
28. Dezember 2024
26. April 2025
24. Dezember 2024
21. Juli 2023
18. Oktober 2025
15. März 2023
4. April 2020
23. Februar 2025
29. Dezember 2023
17. August 2025
18. Februar 2025
19. Juni 2025
25. Juli 2023
10. Juli 2023
23. Januar 2025
3. Februar 2025
16. Januar 2024
10. Juli 2023
14. Mai 2024
