Stadt nimmt Wettbürosteuer zurück

Autor/in: – Pressestelle
Neues Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ändert rechtlichen Rahmen
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 13. März einer Vorlage der Verwaltung zugestimmt, die im Juli 2021 verabschiedete Satzung über die Erhebung einer Wettbürosteuer zurückzunehmen. Auf deren Grundlage führte die Stadt Kaiserslautern mit Wirkung zum 01. August 2021 die Wettbürosteuer im Stadtgebiet ein, die insbesondere in Nordrhein-Westfalen und zuvor auch bereits in Koblenz und Ludwigshafen umgesetzt wurde.
Die Einführung wurde von der damaligen Rechtsprechung gestützt, etwa durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2017. Auch wurde die Rechtmäßigkeit der Wettbürosteuersatzung von Koblenz durch das Verwaltungsgericht Koblenz sowie das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz festgestellt bzw. bestätigt.
In einem Verfahren betreffend die Dortmunder Wettbürosteuersatzung hat nun das Bundesverwaltungsgericht jedoch seine damalige Rechtsauffassung geändert und die Erhebung einer kommunalen Wettbürosteuer für unzulässig erklärt. Begründet wurde dies durch die Gleichartigkeit dieser kommunalen Steuer mit der bundesrechtlich geregelten Rennwett- und Sportwettensteuer. Daher muss auch die Wettbürosteuersatzung der Stadt Kaiserslautern aufgehoben werden.
Eingeplant waren jährliche Einzahlungen in Höhe von 150.000 Euro. Zwar wurden die Steuerpflichtigen bereits angeschrieben, die weitere Bearbeitung wurde angesichts des Dortmund-Urteils jedoch bereits frühzeitig auf Eis gelegt. So wurden noch keine Bescheide erstellt und muss daher nun auch nicht zu Rückzahlungen kommen.
Aktuelle Beiträge
3. Mai 2025
3. Mai 2025
Events
Deutsch-französischer Markt: Savoir-vivre & Pfälzer Spezialitäten
10. Mai 2025 - 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr
-Werbeanzeige-
-Werbeanzeige-
BUNT GEMISCHT
26. August 2023
26. April 2025
1. Oktober 2021
16. Oktober 2024
29. November 2023
25. Juli 2023
23. Dezember 2024
28. Juli 2023
21. Oktober 2020
19. April 2025
24. August 2023
17. September 2024
14. Dezember 2024
9. März 2025
29. März 2023
20. August 2021
5. April 2023
3. März 2025
5. Januar 2025
5. Januar 2024
2. August 2023
20. Februar 2025
17. Januar 2024
26. September 2023
28. April 2021
2. Januar 2025
24. Dezember 2024
29. März 2025
25. Januar 2025
14. September 2023
22. April 2024
10. Dezember 2024
22. Januar 2025
5. Juli 2023
4. August 2023
30. März 2023
15. November 2023
21. Juli 2023
14. Juli 2023
8. Mai 2023
20. März 2023
26. Juli 2023
14. Juni 2023
26. April 2025