Stadt muss Einnahmesituation verbessern

Autor/in: Pressestelle
Stadtrat stimmt für Erhöhung von Grund- und Gewerbesteuer sowie Anwohnerparkgebühren
Der Stadtrat hat in seiner Sondersitzung am Montag den von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verbesserung der Einnahmesituation der Stadt teilweise zugestimmt. Das Gremium votierte für eine Erhöhung der Anwohnerparkgebühren sowie eine Anhebung der Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer. Die Einführung einer Verpackungssteuer soll gemäß Beschluss von der Verwaltung geprüft werden. Die Entscheidung über die Einführung einer Übernachtungssteuer wurde vertagt. Abgelehnt wurde die Einführung einer Gebühr für den Winterdienst auf Fahrbahnen von Straßen.
Die Verwaltung hatte die Vorschläge in den Rat eingebracht, um der Forderung der Kommunalaufsicht nachzukommen, alle Einnahmemöglichkeiten und Aufwandsreduzierungen auszuschöpfen. Durch die Teilnahme am neuen Entschuldungsprogramm des Landes ist die Stadt verpflichtet, sowohl ausgeglichene Haushalte vorzulegen als auch bis 2053 die verbleibenden Restschulden selbst zu tilgen – was die ohnehin auf Kante genähte Haushaltsplanung der Stadt um weitere fünf bis sechs Millionen Euro pro Jahr belastet. Trotz strengster Einsparmaßnahmen und mehrerer Aufstellungsrunden innerhalb der Verwaltung war es unter diesen Umständen nicht gelungen, den Haushalt für 2024 vollständig auszugleichen.
Gemäß der am Montag beschlossenen Satzung werden die Hebesätze der Grundsteuer ab 1. Januar 2024 von 510 auf 610 Prozent angehoben. Die der Gewerbesteuer um 15 Punkte auf 430 Prozent rückwirkend zum 1. Januar 2023. Daraus ergeben sich Mehrerträge von rund 5 bzw. 2,1 Millionen Euro jährlich.
Die neue Gebührenverordnung für Anwohnerparkausweise staffelt die Gebühren nun nach der Größe des Fahrzeugs. Da große Fahrzeuge wie etwa SUVs mehr Fläche zum Parken als kleine Fahrzeuge beanspruchen, soll eine Gebührenstaffelung auch einen Anreiz zum Kauf kleinerer Fahr-zeuge liefern, die auch in der Regel geringere Umweltauswirkungen haben. Die Jahresgebühr beträgt für Fahrzeuge mit einer Länge unter 4,20 m 150 Euro, für Fahrzeuge mit einer Länge zwischen 4,20 m und 4,70 m 200 Euro und für Fahrzeuge mit einer Länge über 4,70 m 250 Euro. Die Verordnung soll nach öffentlicher Bekanntmachung zum 1. Dezember in Kraft treten.
Oberbürgermeister Klaus Weichel wird den Haushalt fürs Jahr 2024 in der Sitzung vom 17. Juli in den Stadtrat einbringen. Die eigentlichen Haushaltsberatungen finden dann im September im Haupt- und Finanzausschuss statt. Ein Beschluss ist für die Sitzung des Stadtrats im November vorgesehen.
Aktuelle Beiträge
13. März 2026
Events
Einladung zum Hilfsmittel-Workshop am 18. März 2026
18. März 2026 - 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr
BUNT GEMISCHT
13. Januar 2026
3. März 2025
5. April 2023
18. Februar 2024
21. Juli 2025
4. Februar 2026
22. Juni 2025
7. September 2025
7. September 2023
26. April 2025
5. Juli 2025
18. Juli 2025
17. September 2024
25. Januar 2025
18. Dezember 2025
25. Januar 2021
7. Mai 2021
10. August 2025
8. April 2025
3. Mai 2025
16. Februar 2025
8. November 2025
9. März 2021
3. Juli 2023
15. Juni 2023
2. Mai 2024
10. Juli 2021
23. Januar 2026
16. Januar 2026
19. Juni 2023
25. Juli 2025
21. Februar 2026
14. Dezember 2025
18. Juli 2025
29. Dezember 2024
3. März 2025
30. Juni 2023
14. Dezember 2023
5. April 2023



