Ordnungsbehörde und Polizei kontrollieren Taxis

Autor/in: Pressestelle
Acht Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet
Letzte Woche hat der Kommunale Vollzugsdienst zusammen mit der Landespolizei an zwei Tagen insgesamt 31 Taxen kontrolliert. Gegen acht Taxifahrer bzw. Taxiunternehmen werden im Nachgang Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Die Kontrollen fanden unter anderem am Messeplatz, am Stiftsplatz, am Willy-Brandt-Platz sowie am Guimarães-Platz vorm Hauptbahnhof statt.
Zu beanstanden waren fehlende Personenbeförderungsscheine, eine fehlende Genehmigung für eine Sonderfarbe, falsch angebrachte Werbung, eine fehlende Ordnungsnummer, ein fehlender Sozialversicherungsnachweis sowie das Fehlen einer beglaubigten Kopie der Genehmigungsurkunde für die Zulassung des Fahrzeugs innerhalb von Kaiserslautern.
Für Ordnungswidrigkeiten, die sich aus der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft), dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) oder der Droschkenordnung ergeben, können Bußgelder bis zu 10.000 Euro verhängt werden. Bei Erstverstößen werden gegenüber den Taxifahrern oder den Taxiunternehmen in der Regel jedoch eher dreistellige Bußgeldbeträge festgelegt. Sollten Fahrer oder Unternehmen schon einmal auffällig gewesen sein, wird sich der Betrag erhöhen.
Darüber hinaus wurden auch Ordnungswidrigkeiten zum Bundesnichtraucherschutzgesetz (BNichtrSchG) festgestellt, sowohl Taxifahrer als auch ein Busfahrer wurden auffällig. Nach dem BNichtrSchG dürfen weder Fahrer noch Fahrgast in Fahrzeugen des öffentlichen Nahverkehrs rauchen.
Die Polizei hat in eigener Zuständigkeit Fahrer und Fahrzeuge überprüft und konnte auch einige Beanstandungen verzeichnen, diese werden über die Zentrale Bußgeldstelle des Landes weiterbearbeitet.
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